Bei der sächsischen Datenschutzbeauftragten Juliane Hundert häufen sich Beschwerden zu Videoüberwachungen. 2023 gingen bei ihr rund 200 entsprechende Eingaben ein, sagte sie am Freitag im Landtag. Im Jahr 2022 waren es 140 Eingaben, 2021 wurden 130 Beschwerden registriert. Vor allem Kameras in der Nachbarschaft sorgten für Unmut. Sie gaben im vergangenen Jahr in mehr als 50 Fällen Anlass für eine Beschwerde. Meist fühlen sich Betroffene von Nachbarn überwacht. In etlichen Fällen waren die Überwachungskameras auf Gehwege und Parkplätze gerichtet. Generell nahm die Beanstandung von Videoüberwachung bei Straßen und Plätzen deutlich zu - von knapp 60 Fällen (2021) auf mehr als 90 in 2023.
Sie wolle ein deutliches Stoppschild aufstellen - ein Stoppschild für die immer mehr zunehmende Videoüberwachung, sagte Hundert. «Videokameras zeichnen unser Tun und Handeln auf, sie beeinflussen unser Verhalten und machen uns unfrei. Dem sorglosen Einsatz von Videokameras durch Nachbarinnen und Nachbarn, durch Unternehmen oder Kommunen möchte ich entschieden entgegentreten.» Deshalb habe ihre Behörde eine Broschüre aufgelegt, die Hinweise für Bürger, Behörden und Unternehmen zum Einsatz von Videotechnik gebe und die vor allem klar aufzeige, «was nicht geht».
Hundert zufolge haben sich in den vergangenen Jahren Videokameras immer mehr in den Alltag eingeschlichen. Früher habe sich ihr Einsatz eher auf Behörden und Unternehmen im sicherheitsrelevanten Bereich beschränkt, da die Technik vergleichsweise teuer war. Heute sei sie aber günstig zu haben, man könne aus einer ganzen Palette von Kameras wählen. Leider würden viel zu viele Personen diese Kameras zu sorglos und in unzulässiger Weise nutzen. Videoüberwachung bedeute grundsätzlich einen enormen Eingriff in die Privatsphäre. Die Kameras seien nur unter bestimmten Voraussetzungen oder überhaupt nicht zulässig. Rechtliche Hürden lägen auch für Behörden und Polizei hoch.
Nach Angaben von Juliane Hundert ist nur bei jeder dritten geprüften Videoüberwachung datenschutzrechtlich nichts zu beanstanden. 2023 habe sie sieben Bußgelder wegen rechtswidrigen Einsatzes von Dashcams festgesetzt. Ein weiteres Bußgeld habe den Betrieb einer stationären Videokamera im Innenhof eines Mehrfamilienhauses betroffen. In der Regel gehe es Betreibern solcher Kameras darum, den eigenen privaten Bereich zu schützen. Auch auf privaten Grundstücken dürften Kameras nur zum Einsatz kommen, wenn nicht über den Gartenzaun hinaus überwachen. Sobald Personen wie der Briefträger Zugang zu diesem Grundstück hätten, müsse durch ein Hinweisschild informiert werden.
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