Die Möglichkeit der Videoverhandlung könnte aus Sicht des Oberlandesgerichts (OLG) in Zukunft noch häufiger genutzt werden als bisher. Viele Richter würden davon in geeigneten Zivilsachen Gebrauch machen, wenn die technischen Rahmenbedingungen stimmten, sagte OLG-Präsident Leon Ross der Deutschen Presse-Agentur. «Es klemmt jedoch noch bei der Ausstattung.» Hunderte Gerichtssäle harrten der Umrüstung, die die Bauverwaltung des Freistaates bei der Masse ihrer Aufgaben «wohl nur in kleinen Schritten voranbringen kann». Und technische Übergangslösungen gebe es bisher nur in geringem Umfang. «Da wo Videoverhandlungen stattfinden, verringern sie den Reiseaufwand für die Verfahrensbeteiligten erheblich.»
Beim OLG war das im vergangenen Jahr in etwa 360 Verfahren der Fall. Laut Ross eignen sich aber nicht alle für diese Technik. «Schwierige Vergleichsverhandlungen und die Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Zeugen sollten im Gerichtssaal erfolgen.» In welchen Verfahren per Video verhandelt werde, «die Einschätzung ist Sache des Richters». Aktuelle Pläne der Bundesregierung, sie durch neues Verfahrensrecht in Videoverhandlungen zu drängen, «nehmen dagegen weder auf die technischen Schwierigkeiten noch auf die Stellung des unabhängigen Richters hinreichend Rücksicht», kritisierte Ross.
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