Trotz juristischer Bemühungen der AfD, bestimmte Inhalte aus dem Verfassungsschutzbericht 2022 zu eliminieren, blieb der Versuch erfolglos. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte, dass es zulässig ist, in dem Bericht die Zahl der als extremistisch eingestuften AfD-Angehörigen mit etwa 10.000, was 30 bis 40 Prozent der Gesamtmitgliedschaft entspricht, anzuführen.
Die Partei strebte danach, diese Aussage entfernen zu lassen, doch das Gericht erachtete es als legitim, dass das Bundesinnenministerium die Öffentlichkeit über Aktivitäten informiert, die potenziell gegen die grundlegenden demokratischen Werte gerichtet sind, sofern stichhaltige Belege dafür vorliegen. Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht, dass auch im Stadium des Verdachts solche Informationen veröffentlicht werden dürfen. Im Falle der AfD sah das Gericht ausreichende Beweise für ein rechtsextremes Potenzial bei einem Teil ihrer Mitglieder.
Die Auflösung der Gruppierung "Der Flügel", geleitet von Björn Höcke aus Thüringen, hat laut Gericht nichts an der Existenz des rechtsextremen Potenzials geändert. Die Schätzung der Mitgliederzahl sei fundiert.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts wird von der AfD nicht hingenommen; es wurde Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt.