In NRW dürfen Bibliotheken auch an Sonn- und Feiertagen öffnen. Ob dies rechtmäßig ist, entscheidet nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. In der mündlichen Verhandlung geht es um die Frage, ob die erweiterten Öffnungszeiten der Stärkung der kulturellen Funktion dienen. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin ist eine Entscheidung noch am selben Tag vorgesehen.
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte im Juni 2023 die Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi abgewiesen. Bei den Bibliotheken sei das Land zurecht davon ausgegangen, dass die Menschen diese nicht kommerziellen Orte der Kultur nutzen, vergleichbar mit Theatern und Museen, hieß es in der Begründung. Damit sei der Einsatz von Arbeitnehmern in öffentlichen Bibliotheken an diesen Tagen erforderlich. Für diese Fälle sieht das Arbeitszeitgesetz Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen vor, wenn damit die besonderen Bedürfnisse der Bevölkerung bedient werden.
Das OVG hatte die Revision aber zugelassen über die das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nun verhandelt.
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