Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Mittwoch (09.30 Uhr) erneut über die Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr. Der Antragsteller, ein Soldat, hatte sich bereits gegen die Aufnahme der Covid-19-Impfung in das Basisimpfschema der Bundeswehr gewendet und hält ihre Beibehaltung unter den gegenwärtigen Bedingungen für rechtswidrig.
Der 1. Wehrdienstsenat am Bundesverwaltungsgericht hatte vor knapp zwei Jahren in einer Grundsatzentscheidung (1 WD 2.22 - BVerwGE 176, 138) die Aufnahme der Covid-19-Impfung als rechtmäßig angesehen. Zugleich hatte es das Verteidigungsministerium aufgefordert, die Aufrechterhaltung der Impfung angesichts sich ändernder Umstände zu evaluieren und zu überwachen. Eine Entscheidung noch am Mittwoch ist aber wenig wahrscheinlich.
Soldatinnen und Soldaten müssen sich gegen eine ganze Reihe von Krankheiten impfen lassen, wenn keine besonderen gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen. Dazu gehören unter anderem Hepatitis, Masern, Röteln, Mumps und auch Influenza. Am 24. November 2021 nahm das Verteidigungsministerium eine Covid-19-Impfung als verbindlich in die allgemeinen Regelungen zur Zentralen Dienstvorschrift «Impf- und weitere Prophylaxemaßnahmen» auf. Für diese Impfung besteht demnach seitdem eine sogenannte Duldungspflicht. Wer sich dem Impfschema widersetzt, muss mit Disziplinarmaßnahmen rechnen.
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