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Haftstrafen im Rechtsrock-Prozess in Lüneburg gefordert

Fünf Männer sollen Musik bekannter Bands aus der rechten Szene europaweit verkauft haben. (Archivbild) / Foto: Philipp Schulze/dpa
Fünf Männer sollen Musik bekannter Bands aus der rechten Szene europaweit verkauft haben. (Archivbild) / Foto: Philipp Schulze/dpa

Fünf Männer stehen vor Gericht, weil sie Musik bekannter Bands aus der rechten Szene verkauft haben sollen. Die Staatsanwaltschaft zeichnet ein düsteres Geschäftsmodell und fordert Haftstrafen.

Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat im Lüneburger Rechtsrock-Prozess ein jahrelanges, lukratives Geschäftsmodell mit gewaltverherrlichender Rechtsrockmusik durchleuchtet. Vor allem ein 35-Jähriger aus Bardowick bei Lüneburg habe als Rädelsführer Tonträger mit volksverhetzendem Inhalt verkauft und produziert. Für den vorbestraften Mann forderte die Generalstaatsanwaltschaft am Montag eine Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten. 

Der Hauptangeklagte, der monatelang in Untersuchungshaft saß, soll mit zwei Kollegen aus Hamburg und Sachsen eng zusammengearbeitet haben. «Er wollte Anerkennung, eine Größe in der Szene werden», führte die Staatsanwältin aus. Von 2018 bis Oktober 2023 sei sein Netzwerk immer größer geworden, er habe sich professionalisiert. Ein legales Musikgeschäft in Hamburg habe zur Verschleierung des Verkaufs von Platten mit rechter Musik gedient. 

Netzwerk wurde immer größer

In seiner Einlassung hatte der 35-Jährige erzählt, dass die Zahlungsmoral der Kunden von Rechtsrock besonders gut sei. Zehn Jahre habe er seinen Lebensunterhalt mit dem Verkauf von Platten bestritten und einen der Mitangeklagten aus Hamburg in seiner Firma angestellt. Für diesen Mann steht ein Strafmaß von drei Jahren und zwei Monaten im Raum. 

Zusammen mit einem Techniker, für den zweieinhalb Jahre Haft gefordert wurden, hätten die Angeklagten als Trio eine kriminelle Vereinigung gebildet, sagte die Staatsanwältin. Zwei weitere Männer - einer aus Berlin, einer aus Baden-Württemberg - sollen Lizenzen besorgt und Cover gestaltet haben. Sie könnten mit Bewährungsstrafen unter zwei Jahren davonkommen. 

In den Liedern bekannter Bands, die das Trio vertrieb, werde der Holocaust geleugnet und Größen des NS-Regimes würden verherrlicht, führte die Staatsanwältin in ihrem rund dreistündigen Plädoyer aus. Die Texte riefen zu Hass und exzessiver Gewalt gegen Ausländer auf und stachelten unter anderem gegen Juden und Schwarze auf. Die Tonträger hätten zutiefst menschenverachtende, grausame Inhalte.

Gruppe soll mehr als 28.000 Tonträger verkauft haben

Die Männer zwischen 35 und 54 Jahren sollen mehr als 28.000 Tonträger verkauft und geschätzt mindestens 285.000 Euro erwirtschaftet haben, wie aus der Anklage der Celler Staatsanwaltschaft hervorgeht.

Die Plattencover zeigen in zahlreichen Fällen verbotene Symbole des Nationalsozialismus wie die doppelte Sig-Rune als Kennzeichen der SS, das stilisierte Totenkopfsymbol der SS sowie Losungen der SA, der NSDAP und der Hitlerjugend, wie die Staatsanwaltschaft auflistete.

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