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Investor verliert im Streit um früheres DDR-Vorzeigebad SEZ

Akten liegen vor einem Prozess in einem Gericht auf dem Tisch. / Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild
Akten liegen vor einem Prozess in einem Gericht auf dem Tisch. / Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Im jahrelangen Rechtsstreit um das frühere Sport- und Erholungszentrum (SEZ) in Berlin-Friedrichshain hat der sächsische Investor eine weitere Niederlage erlitten. Das Landgericht Berlin hat am Montag eine Schadenersatzklage des Mannes als unbegründet abgewiesen, wie ein Justizsprecher mitteilte. Aus Sicht des Investors steht ihm Schadenersatz zu wegen ausgefallener Mieten beziehungsweise höherer Kosten bei Bauarbeiten im Zuge eines geplanten Umbaus auf dem Gelände des einstigen Vorzeige-Erlebnisbades der DDR. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann dagegen Berufung beim Kammergericht eingelegt werden, wie es hieß.

Der sächsische Investor hatte das ehemalige SEZ-Gelände 2003 für einen symbolischen Euro aus dem Liegenschaftsfonds Berlins gekauft. Das Freizeitbad, das jahrelang Verluste machte, war damals bereits geschlossen. Der Käufer wurde damals verpflichtet, bis 2007 wieder einen Badebetrieb im SEZ zu schaffen. Andernfalls bestehe das Recht auf Rückkauf durch den Liegenschaftsfonds.

Darüber, ob der Käufer seine vertraglichen Pflichten eingehalten hat, wird seit vielen Jahren gestritten. Zuletzt hatte das Kammergericht im vergangenen Juli den Investor dazu verurteilt, das Gelände an der Landsberger Allee zurückzugeben. Dagegen will sich der Investor vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe wehren.

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