Über vier Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie wird kaum noch gegen die damaligen Schutzmaßnahmen geklagt. Die Neueingänge an den drei sächsischen Verwaltungsgerichten zu diesem Thema nehmen stetig ab, auch am Oberverwaltungsgericht (OVG) gehen kaum noch Fälle ein. Die Beschränkungen sind schon so lange aufgehoben, dass Widerspruchsverfahren auf behördlicher Seite «mehr oder weniger vollständig abgearbeitet sein dürften», sagte ein OVG-Sprecher.
Mehr Verfahren zu Corona-Beihilfen
Am Verwaltungsgericht Dresden ist nur die für Wirtschaftsverwaltungsrecht zuständige Kammer noch mit dem Thema beschäftigt, im Wesentlichen damit, ob Corona-Beihilfen zu Recht gewährt wurden. Bis Dezember gingen 36 Verfahren ein, aktuell sind 49 anhängig, einige davon datieren aus Pandemie-Zeiten. Dazu kommen ein Fall zum Hausrecht und einer zur Nichtanerkennung einer Corona-Infektion als Dienstunfall. Eilverfahren gibt es keine, es gingen fünf Klagen in der Hauptsache ein, gegen Ladenschließung, Absonderung, Entschädigung sowie Erstattung von Leistungen eines Corona-Testcenters. «Corona ist hier kein Thema mehr», sagte ein Gerichtssprecher. Nur bezüglich der Rückforderung gezahlter Beihilfen rechne man mit weiteren Eingängen.
Beim Chemnitzer Verwaltungsgericht sind Corona-Verfahren inzwischen eher die Ausnahme, ganze drei gingen 2024 diesbezüglich ein, zwei davon wurden erledigt, eines ist noch offen. Die Leipziger Kollegen hatten gar keinen neuen Fall zur Rechtmäßigkeit behördlicher Beschränkungen. «Die Pandemie taucht nur noch mittelbar auf, wenn es um Streitigkeiten über Coronahilfen geht, die die Sächsische Aufbaubank in den allermeisten Fällen zurückfordert; bei einigen Streitigkeiten aber auch von vornherein versagt hatte», sagte ein Sprecher des Gerichts. Die Zahl solcher Verfahren wuchs um gut 70 im laufenden Jahr, «Tendenz steigend.»
OVG erfasst Coronaverfahren nicht mehr extra
Am OVG werden die Coronaverfahren seit 2023 nicht mehr gesondert erfasst und im Wesentlichen nur noch die vorhandenen Verfahren entschieden. Neue Fälle sind nach Angaben eines Sprechers selten. 2024 waren es vier Anträge zu Quarantäneanordnungen oder auf Entschädigung. Eine Reihe von Fällen erledigten sich durch Rücknahmen oder aus fehlender Darlegung eines fortbestehenden Klärungsinteresses. Die evangelische Landeskirche war mit einer Klage gegen Beschränkungen ihrer seelsorgerischen Tätigkeit sowie Teilnahme bei Beerdigungen erfolgreich.
Neben drei Berufungen sind allerdings 22 Normenkontrollverfahren anhängig. Dabei geht es hauptsächlich um Anträge auf nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit von Coronaverordnungen durch Unternehmen, die sich zu Unrecht in ihrer Betriebsführung eingeschränkt fühlten. Bei einigen gibt es Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) in der Sache - teils wurde auch Verfassungsbeschwerde gegen ablehnende Entscheidungen des BVG eingelegt.
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