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Kirchenbrand von Großröhrsdorf - Urteil rechtskräftig

Urteil gegen Brandstifter der Stadtkirche Großröhrsdorf rechtskräftig (Archivbild) / Foto: Johannes Hartmann/Kirchgemeinde Großröhrsdorf-Kleinröhrsdorf/dpa
Urteil gegen Brandstifter der Stadtkirche Großröhrsdorf rechtskräftig (Archivbild) / Foto: Johannes Hartmann/Kirchgemeinde Großröhrsdorf-Kleinröhrsdorf/dpa

Die barocke Stadtkirche von Großröhrsdorf ist seit einem verheerenden Feuer eine Ruine. Das Landgericht Görlitz verurteilt einen Mann als Brandstifter - er muss nun für Jahre hinter Gitter.

Das Urteil des Landgerichts Görlitz wegen des Kirchenbrandes von Großröhrsdorf gegen einen Familienvater aus der Region ist rechtskräftig. Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Revision des Mannes mit Beschluss vom 8. Oktober verworfen. Laut Mitteilung ergab die Überprüfung «keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil». 

Der Mann wurde am 27. Februar 2024 wegen schwerer Brandstiftung zu neun Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Überzeugung der Richter hatte er einen erheblichen Hass auf die örtliche Kirchengemeinde und besonders auf den Pfarrer entwickelt. Deshalb setzte er in den frühen Morgenstunden des 4. August 2023 die protestantische Stadtkirche aus dem 18. Jahrhundert in Brand.

Massive Zerstörungen und Millionenschaden

Das Kirchenschiff brannte bis auf die Außenmauern nieder, die hölzerne Innenarchitektur wie Emporen und Taufbecken sowie viele Kunstwerke sind verloren und die Spitze des Glockenturms ins Innere abgestürzt. Es entstand ein Sachschaden von rund 32 Millionen Euro.

Nach seiner Festnahme gut eine Woche später gab er die Tat bei der Polizei zunächst zu, widerrief später dieses Geständnis aber und bestritt die Vorwürfe vor Gericht. Die Strafkammer ging davon aus, dass sich der Mann wegen Kontaktverbots zu seinen Kindern und finanzieller Sorgen in einer «sehr ausweglosen Situation» befand. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

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