Der Kunstpreis der «Leipziger Volkszeitung» ist kein Einkommen - und ein Künstler muss auf das Preisgeld von 10.000 Euro keine Einkommenssteuer zahlen. Das hat das sächsische Finanzgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden. Das Finanzamt hatte das Preisgeld als Teil der Einkünfte des freiberuflichen Künstlers angesehen und ihn zur Kasse gebeten. Das Urteil ist rechtskräftig (Az.: 4 K 156/21).
Laut Finanzgericht besteht kein ausreichender Zusammenhang zwischen dem Schaffen des Künstlers und dem Preisgeld, denn die 10.000 Euro seien keine Gegenleistung für ein künstlerisches Werk. Der Künstler habe für den Preis kein besonderes Werk geschaffen. Dass er durch die Auszeichnung eine erhöhte Aufmerksamkeit bekomme, sei für eine Besteuerung auch nicht ausreichend. Sollte er deswegen in Zukunft mehr Geld für seine Werke erzielen, könne das Finanzamt diese erhöhten Einkünfte besteuern.
Die «Leipziger Volkszeitung» verleiht ihren Kunstpreis seit 1994. Er wird an junge Künstlerinnen und Künstler aus der Region verliehen. Eine Bewerbung auf den Preis ist nicht möglich, er wird nach Angaben des Gerichts auf Vorschlag einer Jury verliehen.
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