Nach dem Mord in einem baufälligen Getreidespeicher in Leipzig will die Staatsanwaltschaft das Urteil des Landgerichts Leipzig nicht akzeptieren. Die Anklagebehörde habe Revision eingelegt, sagte ein Gerichtssprecher auf Anfrage. Wegen der Tötung eines 25-Jährigen in der Speicherruine war ein 20-Jähriger am Montag nach Jugendstrafrecht zu neuneinhalb Jahren Haft wegen Mordes verurteilt worden.
Anklage sah mehr Mordmerkmale als das Gericht
Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft wegen Mordes aus Heimtücke, Habgier und Ermöglichung einer anderen Straftat gefordert. Das Gericht folgte dem nicht und sah nur das Mordmerkmal der Heimtücke als gegeben an. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte bereits nach der Urteilsverkündung angekündigt, Rechtsmittel zu prüfen, sollte das Gericht nicht alle Mordmerkmale anerkennen.
Mit sexuellem Abenteuer in Ruine gelockt
Nach Überzeugung der Strafkammer hatte der Angeklagte den 25 Jahre alten Vater eines damals zweijährigen Sohnes Ende Juni 2023 mit der Aussicht auf ein sexuelles Abenteuer in die Speicherruine gelockt. Dort fesselte er das Opfer, das in ihn verliebt gewesen war, klebte ihm eine Socke auf den Mund und stieß den 25-Jährigen in eine mit Wasser gefüllte Betonwanne. Der Mann erstickte qualvoll. Erst vier Wochen später wurde die bereits leicht verweste Leiche entdeckt. Opfer und Angeklagter sind Deutsche.
Der Angeklagte hatte im Prozess die Tat eingeräumt. Zunächst hatte er über seinen Verteidiger erklärt, er habe dem Opfer eine Lektion erteilen wollen,weil es ihn mit einem versprochenen Darlehen von 6.000 Euro für ein neues Moped nur hingehalten habe. Später räumte der Angeklagte ein, er habe den 25-Jährigen vor allem dafür bestrafen wollen, dass dieser ihn sexuell benutzt habe.