Im Prozess um den Tod eines Babys 2017 in Elsterberg (Vogtlandkreis) hat das Landgericht Zwickau die Eltern aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Dabei wurde etwa auf ein rechtsmedizinisches Gutachten verwiesen, wonach sowohl eine natürliche als auch eine unnatürliche Ursache für den Tod des sechs Monate alten Jungen in Frage kämen, wie das Gericht am Montag mitteilte. Zudem habe eine Psychologin Zweifel an einer früheren Aussage der damals erst drei Jahre alten Tochter des Paares geäußert, die die Tat beobachtet haben will.
Die Anklage hatte dem Paar Totschlag vorgeworfen. Der Mann hatte im Verdacht gestanden, dem Baby im Sommer 2017 mehrere Minuten lang ein Kissen aufs Gesicht gedrückt zu haben. Dadurch sei es erstickt. Die Mutter sei dabei gewesen, habe aber nicht eingegriffen.
Richter Klaus Hartmann hatte schon zum Prozessauftakt Anfang November wegen des jungen Alters der wichtigsten Zeugin von einer sehr komplizierten Beweisaufnahme gesprochen. Er habe noch nie in einem Fall geurteilt, in dem ein Zeuge so jung war. In der Hauptverhandlung war das Mädchen unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen worden. Dabei hat es nach Gerichtsangaben den Ablauf der Tat anders geschildert als zuvor. So habe ihr kleiner Bruder nach dem Vorfall mit dem Kissen noch gelebt, hieß es.
Die beiden Angeklagten haben sich im Prozess nicht geäußert. Die Plädoyers von Verteidigung und Staatsanwaltschaft waren am Montag ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten worden.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH