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Wahlkampf-Flyer: Mission Lifeline gewinnt in Streit

Im Streit um einen Wahlkampf-Flyer haben sich die Seenotretter von Mission Lifeline vor Gericht gegen die AfD Dresden durchgesetzt. Das Oberlandesgericht (OLG) in Dresden entschied am Dienstag, dass der Flyer eine unwahre Tatsachenbehauptung enthielt, die Mission Lifeline nicht hinnehmen müsse. Das OLG änderte eine vorherige Entscheidung des Landgerichts Dresden ab und erließ eine einstweilige Verfügung, dass die AfD die Behauptung nicht erneut verbreiten darf. Das Landgericht hatte die Aussage zuvor noch als Meinungsäußerung eingestuft.

Wie das OLG mitteilte, stand auf dem Flyer zum Dresdner Oberbürgermeisterwahlkampf, «Hilbert/Jähningen unterstützten die Initiative «sicherer Hafen». Folge: Förderung von Schlepperorganisationen wie Mission Lifeline mit Steuergeldern.» Mit «Hilbert/Jähnigen» sind der Dresdner Oberbürgermeister und eine Konkurrentin im Wahlkampf gemeint. Der Seenotretterverein hatte erklärt, dass er durch den Beitritt der Stadt Dresden zur «Initiative sicherer Hafen» keinerlei finanzielle Zuwendungen erhalte.

Im politischen Meinungskampf seien zwar auch polemische Zuspitzungen und Vergröberungen hinzunehmen, entschied nun das OLG. Das gelte aber nicht für unwahre Behauptungen. Zudem sei Mission Lifeline gar kein Teil dieses politischen Meinungskampfes, sondern ein unbeteiligter Dritter. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass mit der Behauptung Persönlichkeitsrechte verletzt wurden. Gegen das Urteil ist kein weiteres Rechtsmittel möglich (Az: 4 U 2331/22).

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