Die neue Verordnung ab 1. Mai lässt zertifizierte kompostierbare Kunststoffbeutel in der Biotonne zu. Der Abfallverband aber nicht? Zur Verwendung dieser kompostierbarer Kunststoffbeutel nimmt der Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) am Freitag gegenüber Meissen News Stellung. Die Verwendung dieser Beutel sei laut geltender Satzung des ZAOE nicht verboten und stelle auch keinen Fehlwurf dar. Viele Haushalte nutzen diese – etwa bei der hygienischen Sammlung oder um ein Anfrieren des Inhalts in der kalten Jahreszeit zu vermeiden.
Dennoch empfiehlt der ZAOE, auf diese Beutel zu verzichten. Der Grund: In einigen Verwertungsanlagen zersetzen sich biologisch abbaubare Kunststoffbeutel häufig nicht vollständig. Sie müssen daher oft als Störstoff aussortiert und wie Restabfall verbrannt werden – was der Idee der Bioabfallverwertung entgegensteht.
Die Empfehlung des Zweckverbandes für die Praxis: "Wickeln Sie Bioabfälle in Zeitungspapier, Küchenpapier oder verwenden Sie Papiertüten. Das ist umweltfreundlich, verbessert die Verwertungsqualität und sichert eine reibungslose Abfuhr."
Wer dennoch kompostierbare Beutel nutzt, sollte darauf achten, dass diese vollständig und gut sichtbar mit dem DIN-Zeichen für biologische Abbaubarkeit bedruckt sind – nur so kann das Entsorgungspersonal sie eindeutig erkennen. (MN/um)