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Expertin: Bestimmte Plastikeutel sind in der Biotonne doch erlaubt

Die Biotonne ist nur für Biomüll. Foto: Mallek
Die Biotonne ist nur für Biomüll. Foto: Mallek

Die neue Bioabfallverordnung sorgt für Verwirrung. Eine Expertin stellt klar, was in die Biotonne darf und welche Regeln tatsächlich gelten.

Es sei  wichtig, die Qualität der Bioabfälle zu verbessern und die Verunreinigung in den Biotonne zu reduzieren. Das sagt die Geschäftsführerin der Initiative Kreislaufwirtschaft e.V. Katrin Schwede-Pritchard gegenüber Meißen News. Deshalb gelten ab 1. Mai mit der neuen Bioabfallverordnung strengere Regeln für die Biotonne. Wer seinen Biomüll nicht richtig trennt, riskiert eine ungeleerte Tonne. Das teilte der Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal mit.

Expertin Schwede-Pritchard Artikel führte weiter aus, dass der Eindruck vermittelt werde, dass Bioabfallsammelbeutel aus kompostierbaren Kunststoffen nicht in die Biotonne gehören. Tatsächlich sind zertifiziert industriell kompostierbare Bioabfallsammelbeutel aber grundsätzlich zugelassen, sofern keine abweichenden Regelungen durch kommunale Entsorger bestehen, so die Expertin.  

Dagegen sind andere Produkte aus kompostierbaren oder biologisch abbaubaren Kunststoffen nicht für die Biotonne zugelassen. Um Missverständnisse zu vermeiden, schlägt die Expertin vor, wäre daher eine präzisere Formulierung sinnvol:  „Kunststoffe und die meisten Biokunststoffe gehören nicht in die Biotonne. Einzige Ausnahme: Bioabfallsammelbeutel aus zertifiziert industriell kompostierbaren Kunststoffen sind grundsätzlich für die Sammlung von Bioabfällen zugelassen, sofern keine abweichenden Regelungen durch kommunale Entsorger bestehen.“

Tatsächlich müssen die zugelassenen Beutel bereits innerhalb von sechs Wochen abgebaut sein - die üblichen Behandlungszeiten in industriellen Kompostieranlagen – und das muss durch eine verpflichtende Zusatzzertifizierung nachgewiesen werden. Die zugelassenen Beutel erfüllen strenge Normen zum vollständigen biologischen Abbau. Das müssen im Übrigen herkömmliche Tüten aus Kunststoff oder Papier nicht. Nichtsdestotrotz können – und das ist richtig und sinnvoll – Entsorgungsträger abweichende Regelungen festlegen, abhängig von den vor Ort eingesetzten Prozessen zur Bioabfallbehandlung. Das trifft auch auf den Abfallzweckverband Oberes Elbland zu.

Mehr Infos gibt es hier. 

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