Ab diesem Freitag (14. Januar 2022) können in Sachsen Kultur- und Freizeiteinrichtungen unter 2G oder 2Gplus wieder öffnen. Auch touristische Beherbergung sowie touristische Bus- und Bahnfahrten sind unter 2Gplus wieder erlaubt. Das Sächsische Kabinett hat heute (12. Januar 2022) entsprechende Lockerungen in der Corona-Notverordnung beschlossen.
"Ich freue mich sehr, dass wir Kultur und Tourismus in Sachsen mit den heute beschlossenen Änderungen der Verordnung wieder ermöglichen." (Barbara Klepsch)
"Die Notfallmaßnahmen in den vergangenen Wochen waren wichtig, aber Kultur und Tourismus haben auch eine große Last der Pandemiebekämpfung getragen. Es ist ein wichtiges Signal, dass Museen und Gedenkstätten künftig bei steigendem Infektionsgeschehen nicht mehr schließen müssen", sagte Sachsens Staatsministerin für Kultur und Tourismus Barbara Klepsch.
Öffnungen von Kultur- und Freizeiteinrichtungen
Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Theater, und Kinos dürfen ab dem 14. Januar unter 2G-Plus öffnen. Bei der maximalen Auslastung gibt es eine Wahlmöglichkeit für den Veranstalter: entweder 50 Prozent der Gesamtkapazität mit maximal 500 Besucherinnen und Besuchern oder 25 Prozent der Gesamtkapazität mit maximal 1.000 Besucherinnen und Besuchern.
Museen, Gedenkstätten und Ausstellungen können unter 2G-Zugangsbedingungen öffnen.
Änderungen in der Gastronomie
Die Gastronomie kann ihre Öffnungszeiten bis 22 Uhr verlängern. Dabei gilt für die Gastronomie im Innenbereich 2Gplus und für die Außengastronomie 2G.
Lockerungen für den Freizeitbereich und Hotelgewerbe
Für Außensportanlagen wie Skiliften ist die Öffnung unter 2G erlaubt. Eine Kontakterfassung ist dort nicht erforderlich.
Die touristische Beherbergung (alle Unterkunftsarten) sowie touristische Bus- und Bahnfahrten sind mit 2G-Plus bei Anreise bzw. bei Fahrtantritt gestattet.
Unter 2G können zudem Kunst-, Musik- und Tanzschulen öffnen. Proben von Laien und Amateuren im Kulturbereich (wie etwa von Chören und Orchestern) sind mit 2G-Plus, Kontakterfassung und unter Hygieneauflagen ebenfalls wieder möglich.
Quelle: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1035473