Wer glaubt, in Dresden zur Bundestagswahl wahlberechtigt zu sein, aber noch keine Benachrichtigung erhalten hat, kann ab Montag (3. Februar) das Wählerverzeichnis im Bürgerbüro in der Altstadt einsehen. Wie die Stadt Dresden mitteilte, ist dies bis zum darauffolgenden Sonntag möglich.
Im Wählerverzeichnis sind alle Personen erfasst, die in der Landeshauptstadt zur gesetzlich festgelegten Frist am 12. Januar 2025 wahlberechtigt waren. Die Wahlbenachrichtigungen sollten spätestens bis Sonntag (2. Februar) bei allen Wahlberechtigten eingetroffen sein. Wer bis dahin keine erhalten hat, kann das Bürgertelefon kontaktieren, hieß es weiter.
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