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Hunderte Inhaftierte wahlberechtigt in Sachsen

Per Brief oder mit Ausgang - in Sachsen gibt es fast 1.700 Wahlberechtigte hinter Gittern. (Symbolbild) / Foto: Roland Weihrauch/dpa
Per Brief oder mit Ausgang - in Sachsen gibt es fast 1.700 Wahlberechtigte hinter Gittern. (Symbolbild) / Foto: Roland Weihrauch/dpa

Bei der Bundestagswahl an diesem Sonntag befinden sich Hunderte Stimmberechtigte in Sachsen hinter Gittern. Auch sie können wählen - per Brief oder mit dem Segen der Anstaltsleitung im Wahllokal.

Sachsens Justizvollzugsanstalten sind auf die vorgezogene Bundestagswahl am Sonntag vorbereitet. Nach Angaben des Justizministeriums können sich 1.681 aller Gefangenen und Untergebrachten daran beteiligen. Sie waren zum Stichtag 1. Januar wahlberechtigt und werden das «voraussichtlich» auch am Wahltag selbst noch sein. 

«Das Wahlrecht zur Bundestagswahl gilt auch für Gefangene», sagte Justizministerin Constanze Geiert (CDU). In aller Regel werde die Briefwahl dazu genutzt. Die Auseinandersetzung mit dem politischen Geschehen und die Teilnahme an den demokratischen Wahlen «kann positive Effekte auf die Resozialisierungsprognose der wahlberechtigten Strafgefangenen haben». 

Kreuzchen per Briefwahl oder mit Ausgang live im Wahllokal

Bei der Briefwahl machen Gefangene ihre Kreuzchen hinter Gittern. Sie können den Antrag samt verschlossenem Wahlbrief in den üblichen Postgang oder an einen von der Anstaltsleitung bestimmten Bediensteten abgeben. Sie werden zuvor belehrt und auf mögliche Verzögerungen im Postweg hingewiesen, sagte ein Ministeriumssprecher. Bei Verwendung des amtlichen Wahlbriefumschlags wird der Briefverkehr nicht überwacht.

Auch die Stimmabgabe im zuständigen oder mit Wahlschein auch in einem anderen Wahlbezirk ist möglich, wenn den Betreffenden Ausgang oder Langzeitausgang gewährt wird. Der Anteil der Briefwähler im Gefängnis wird nicht ermittelt, auch eigene Wahllokale gibt es nicht - ebenso wie eine gesonderte Auswertung zur Wahlbeteiligung.

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