Ein IT-Mitarbeiter in Dresden wurde entlassen, da er angeblich das gesamte Wahlbenachrichtigungsverzeichnis der Stadt privat abgespeichert haben soll. Darin enthalten waren Daten von 430.000 wahlberechtigten Bürgern, wie Namen, Adressen und Geburtsdaten. Der Beschuldigte versicherte jedoch, dass er die Daten nicht genutzt, weitergegeben oder kopiert hat. Er erhielt ein Hausverbot.
Die Staatsanwaltschaft und die Polizei ermitteln gegen den 54-jährigen wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Datenschutzgesetz Sachsen. Es wird ihm auch vorgeworfen, zwischen Mai und Oktober unbefugt externe Speichermedien an die städtische IT angeschlossen und dabei etwa 270.000 Dateien übertragen zu haben. Der Mann war als Systemadministrator im IT-Dienstleistungsbereich der Stadt tätig, unter anderem für das Bürgeramt.
Dresden will Sicherheitsvorkehrungen zum Datenschutz überprüfen
Der Verdacht des Datenschutzverstoßes sei bei regulären Prüfungen zum Umgang mit Daten durch den Eigenbetrieb IT festgestellt worden, hieß es seitens der Stadt. Die Speicherung von Daten auf nicht dienstlichen Geräten sei per Dienstordnung strikt untersagt. Der Vorfall werde zum Anlass genommen, die Sicherheitsvorkehrungen nochmals intensiv zu überprüfen. Man plane weitere technisch-organisatorische Maßnahmen zur Erhöhung der Informationssicherheit und werde sie kurzfristig umsetzen.
Warum der Mann die Daten privat abspeicherte, ist unklar. Das Motiv sei Gegenstand der weiteren Ermittlungen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Der Beschuldigte habe sich zu den Vorwürfen bislang nicht geäußert. Nach Angaben der Stadt ließ er eine Frist, sich zu dem Fall zu äußern, verstreichen.
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