loading

Nachrichten werden geladen...

Neue Corona-Regeln in Sachsen: Das ändert sich ab Montag

Christian Piwarz (CDU) sitzt bei einer Pressekonferenz. Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
Christian Piwarz (CDU) sitzt bei einer Pressekonferenz. Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Schulen, Zoos, Museen - im Freistaat gibt es in der Corona-Krise von Montag an einige Neuerungen. Die Regeln können allerdings von Region zu Region verschieden sein - abhängig von den Infektionszahlen.

Kleine Schritte Richtung Normalität: In der Corona-Pandemie ermöglicht Sachsen weitere Lockerungen - trotz steigender Infektionszahlen. Unter anderem öffnen weiterführende Schulen, mancherorts dürfen Zoos, Museen und Galerien unter Auflagen wieder besucht werden. Der Freistaat hatte den Kommunen in seiner aktuellen Corona-Schutzverordnung Öffnungsmöglichkeiten eingeräumt, wenn bestimmte Inzidenzen erfüllt sind. Als kritische Marke gilt der Wert von 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern in sieben Tagen. Ein Überblick über wichtige Neuerungen:

SCHULEN: Nachdem Abschlussklassen und Grundschüler bereits an die Schulen zurückgekehrt sind, öffnen nach drei Monaten Schließzeit nun auch Gymnasien und Oberschulen. Geplant ist der Unterricht im Wechselmodell, um kleinere Klassengrößen und damit genügend Abstand zu ermöglichen. Eigentlich sollte das Schulgelände ab 15. März nur mit einem negativen Corona-Test betreten werden dürfen. Aber noch gibt es nicht an allen Schulen ausreichend Selbsttests. Die Testpflicht gilt erst dann, wenn genügend Tests vorhanden seien, so Kultusminister Christian Piwarz (CDU).

TESTPFLICHT FÜR UNTERNEHMEN: Von Montag an müssen sich laut Landesverordnung all diejenigen Beschäftigten und Selbstständigen einmal wöchentlich testen lassen, die direkten Kontakt zu Kunden haben - etwa Verkäufer. Arbeitgeber müssen demnach die Tests kostenfrei zur Verfügung stellen. Vom 22. März an sind Arbeitgeber zudem verpflichtet, ihren Beschäftigten, die vor Ort im Büro arbeiten, einen kostenlosen Selbsttest pro Woche zu ermöglichen. Allerdings gelten die Regeln erst, wenn ausreichend Tests zur Verfügung stehen und deren Beschaffung zumutbar ist. Für Friseure und Fahrschullehrer gilt die Testpflicht bereits. Unter anderem bereiten sich große Unternehmen wie Volkswagen, Globalfoundries oder Verbundnetz Gas (VNG) auf die Testpflicht vor.

Kritik kommt von Unternehmen und Verbänden, weil Sachsen als einziges Bundesland an der Testpflicht für Arbeitgeber festhält. Der Bauindustrieverband Ost kritisiert eine «große Verunsicherung», weil wesentliche Fragen zur praktischen Umsetzung nicht geklärt seien. Zudem wisse niemand, wo und zu welchen Bedingungen in dieser kurzen Zeit eine solch große Anzahl Tests bezogen werden könnten.

ZOOS UND MUSEEN: Monatelang mussten Besucher darauf warten, nun ist es endlich soweit: Ab Montag dürfen botanische Gärten, Zoos und Tierparks mit Terminvergabe wieder öffnen. Allerdings nur, wenn die Wocheninzidenz in der Region unter 100 liegt. Zudem müssen vorher Termine vergeben werden und die Kontakte nachverfolgt werden können. Gleiches gilt für die Öffnung von Museen, Galerien und Gedenkstätten.

So will etwa Chemnitz seine Freizeiteinrichtungen unter Auflagen öffnen, auch der Zoo Hoyerswerda öffnet ab Montag mit vorheriger Terminvergabe. Der Zoo Leipzig hingegen verschiebt die für Montag geplante Wiedereröffnung angesichts steigender Zahlen. Zudem gibt es einen Lichtblick für Kulturfans: Der Semperbau am Zwinger mit der Gemäldegalerie Alte Meister und der Skulpturensammlung öffnet unter Auflagen. Das Residenzschloss mit Grünem Gewölbe und Kupferstich-Kabinett plant eine Öffnung ab dem 26. März.

Fahrplan für Schulöffnungen

Aktuelle Corona-Verordnung

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH