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EKM: Meldepflicht ab Verdacht auf sexualisierte Gewalt

Im Landeskirchenamt findet die neue Landessynode der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) statt. Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
Im Landeskirchenamt findet die neue Landessynode der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) statt. Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

In der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) muss der Verdacht auf sexualisierte Gewalt gemeldet werden. Dazu hat die Synode der EKM ein Gesetz mit einer Meldepflicht beschlossen, wie ein Sprecher zum Abschluss der digitalen Tagung am Sonntag mitteilte. Damit besteht in der EKM ein verbindlicher Rechtsrahmen für die Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt. Mit dem Gesetz sollen zudem sämtliche kirchlichen Stellen Handlungs- und Notfallpläne entwickeln, so dass im Verdachtsfall sofort reagiert werden könne.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EKM und Ehrenamtliche seien dazu verpflichtet, die Beobachtungen an eine unabhängige Meldestelle zu geben. Diese habe zu prüfen, ob der Verdacht begründet und was zu tun sei. Die Meldestelle wird den Angaben nach von der EKM, der Anhaltischen Landeskirche und der Diakonie Mitteldeutschland finanziert. Sie soll bei einer externen, nichtkirchlichen Organisation angesiedelt sein. Dazu gebe es Gespräche.

Zudem werde es bei der EKM eine neue Arbeitsstelle geben, um Betroffenen eine Beratung sowie Fortbildungen für Ehren- und Hauptamtliche anzubieten. Die Pfarrstelle werde ab 1. Juni als Stabsstelle bei Landesbischof Friedrich Kramer angesiedelt sein. Eine Fortbildungspflicht für Hauptamtliche bestehe seit 2015. Die EKM hat eigenen Angaben zufolge rund 700 000 Mitglieder überwiegend in Thüringen und Sachsen-Anhalt, aber auch in Teilen Sachsens und Brandenburgs.

Beschluss EKM-Synode

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH