Leipzig (dpa/sn) - Die Stadt Leipzig versucht, der Umwandlung von Wohnungen in Ferienunterkünfte einen Riegel vorzuschieben. Eine neue Satzung sieht vor, dass eine Wohnung künftig höchstens zwölf Wochen im Jahr über Plattformen wie Airbnb vermietet werden darf. Zudem sei eine behördliche Genehmigung nötig, teilte die Stadt mit.
Die neue Satzung basiert auf dem Zweckentfremdungsverbot, dass der Freistaat Sachsen im Februar erlassen hatte. Der Stadtrat muss noch über das Regelwerk entscheiden. Es sieht auch vor, dass Wohnungen künftig nicht mehr länger als zwölf Monate leer stehen dürfen - es sei denn, der Vermieter hat eine Genehmigung dafür.
Ziel der neuen Satzung sei es, den knappen Wohnraum in Leipzig zu erhalten. Sie solle einerseits verhindern, dass mehr dauerhafte Ferienwohnungen entstehen und andererseits, dass mit Wohnungsleerstand spekuliert werde. Die Neuregelung ist zunächst auf fünf Jahre befristet.
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