Mehr als 13.000 Bürgergeld-Haushalte in Sachsen müssen bei Miete und Heizkosten draufzahlen, weil ihre Wohnung nicht als angemessen gilt. Im vergangenen Jahr betraf das rund jeden zehnten Haushalt mit Bürgergeld, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Gruppe Die Linke im Bundestag hervorgeht. Im Schnitt mussten diese rund 83 Euro aus der eigenen Tasche finanzieren. Besonders viel mussten Haushalte mit Kindern drauflegen - durchschnittlich knapp 102 Euro jeden Monat.
Eigentlich sollen Wohnkosten, also Miete und Heizkosten, bei Bürgergeld-Empfängern vom Staat übernommen werden. Das gilt aber nur, wenn sie als angemessen bewertet werden. Dafür dürfen Miete und Wohnungsgröße bestimmte regional festgelegte Richtwerte nicht überschreiten. Wer in einer zu großen Wohnung lebt, wird aufgefordert, umzuziehen oder zum Beispiel ein Zimmer unterzuvermieten. Bundesweit bekamen laut Arbeitsministerium fast 320.000 Bürgergeld-Haushalte nicht die kompletten Wohnkosten erstattet und mussten durchschnittlich jeden Monat 103 Euro selbst zahlen.
Sachsenweit gibt es demnach erhebliche Unterschiede. Die höchsten Zuzahlungen mussten Bürgergeld-Haushalte in den Großstädten Dresden (114 Euro) und Leipzig (104 Euro) stemmen, die geringste im Landkreis Görlitz (59 Euro). Bundesweit mussten die Bürgergeld-Haushalte in Berlin am meisten zuzahlen (fast 160 Euro).
Sozialverbände kritisieren: Festgelegte Mietgrenzen häufig unrealistisch
Sozialverbände kritisieren seit langem, dass die festgelegten Mietgrenzen vielerorts unrealistisch seien. Oft hätten Betroffene überhaupt keine Chance, eine günstigere Wohnung zu finden. Sie müssten dadurch immer höhere Beträge zuzahlen - und das Geld fehle dann für Lebensmittel, Kleidung und Bildung. «Wer im Bürgergeld überhaupt noch eine Wohnung in Innenstädten bekommt, zahlt drauf und spart sie sich vom Munde ab», sagte die Linken-Abgeordnete Caren Lay der Deutschen Presse-Agentur.
Trotz der Einführung einer Karenzzeit sei die Wohnkostenlücke im letzten Jahr noch einmal größer geworden, beklagte die Linken-Abgeordnete Heidi Reichinnek. Seit dem Start des Bürgergelds wird die Kaltmiete neuer Empfänger ein Jahr lang nicht auf Angemessenheit überprüft, sondern immer voll übernommen. Langzeit-Bezieher dagegen, darunter viele Alleinerziehende, pflegende Angehörige und Aufstocker, würden allein gelassen, erklärte Reichinnek. «Sie müssen den Fehlbetrag weiterhin aus dem Regelsatz ausgleichen, der eigentlich für Essen und Kleidung gedacht ist. Das finde ich unerträglich.» Die Kostengrenzen müssten so weit erhöht werden, dass davon eine Wohnung gemietet und geheizt werden könne.
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