Drittliga-Absteiger FSV Zwickau ist für den Spielabbruch der Partie gegen Rot-Weiss Essen vergleichsweise glimpflich davongekommen. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) bestrafte am Donnerstag den finanziell angeschlagenen Verein «wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in Tateinheit mit einem schuldhaften Herbeiführen eines Spielabbruchs, einem nicht ausreichenden Ordnungsdienst und einem mangelnden Schutz des Schiedsrichters und der Schiedsrichter-Assistenten» mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro. Davon kann der Verein bis zu 5000 Euro für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das Drittligaspiel gegen Essen am 23. April war in der Halbzeit beim Stand von 1:1 von Schiedsrichter Nicolas Winter abgebrochen worden, nachdem ihm beim Gang in den Spielertunnel ein Zwickauer Zuschauer den Inhalt eines vollen Bierbechers ins Gesicht geschüttet hatte. Auch Schiedsrichter-Assistent Felix Grund wurde teilweise davon auf dem Trikot getroffen. Der Täter konnte im Anschluss an das Spiel ermittelt werden. Das DFB-Sportgericht hat die Partie mit 2:0 Toren für Essen als gewonnen gewertet.
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