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Messerangreifer schuldunfähig: Unterbringung in Psychiatrie

Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. / Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. / Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Nach seinem tödlichen Messerangriff auf einen polnischen Busfahrer in Hof wird der 44 Jahre alte Täter dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Das entschied das Landgericht Hof am Montag. Der Tatbestand des Totschlags war nach Ansicht des Gerichts erfüllt, der Mann ist aber schuldunfähig: Er leidet an einer paranoiden-halluzinatorischen Schizophrenie.

Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Nebenklage sprachen sich laut einem Gerichtssprecher in ihren Plädoyers übereinstimmend für eine Unterbringung aus. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der 44-Jährige aus Reichenbach im sächsischen Vogtland geriet laut Anklage im Juli am Hofer Busbahnhof mit einer polnischen Reisegruppe in Streit. Zunächst schlug er einen Fahrgast, dann stach er dem Busfahrer, der dazwischen ging, mit einem Taschenmesser mindestens zweimal in Hals- und Nacken. Der 63-Jährige starb noch am Tatort.

Der 44-Jährige hatte beim Auftakt des Sicherungsverfahrens im Dezember den Angriff eingeräumt und zum Sohn des Busfahrers gesagt: «Es tut mir leid. Ich wollte Ihren Vater nicht töten. Es war ein Unfall.» Laut Staatsanwaltschaft gerät er wegen seiner Schizophrenie regelmäßig in einen stark angespannten Zustand, in dem es keines besonderen Anlasses bedarf, damit er gewalttätig wird.

Die Krankheit war demnach seit vielen Jahren bekannt. Mehrfach wurde er stationär behandelt. Etwa einen Monat vor der Tat in Hof verletzte er in Reichenbach einen Nachbarn schwer mit einem Messer. Die Mutter des 44-Jährigen sagte in dem Verfahren, sie habe sich mit Briefen an Behörden gewandt und seine Einweisung gefordert. Die Staatsanwaltschaft Zwickau ermittelt in dem Zusammenhang wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen unbekannt. Im Verdacht stehen laut einer Sprecherin der Staatsanwaltschaft Mitarbeiter des Landratsamts Vogtlandkreis. Am Montag hieß es, die Ermittlungen dauerten an.

Der Rechtsanwalt des Sohnes des Getöteten, Janusch Nagel, kündigte am Montag an, dem möglichen Fehlverhalten weiter nachzugehen. In dem Verfahren in Hof seien Namen von Behördenmitarbeitern gefallen. «Wir werden das weiter bearbeiten», sagte er.

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