Der Fahrer eines für eine Spritztour geliehenen Luxus-Sportwagens muss nicht für den Totalschaden nach einem Unfall im Oktober 2018 in Leipzig einstehen. Ein Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden hat laut Mitteilung vom Donnerstag die Berufung der Klägerin im sogenannten Lamborghini-Fall zurückgewiesen. Ein etwaiger Anspruch sei verjährt.
Die Richter sahen in dem zur Nutzung des Fahrzeugs geschlossenen Vertrag eine Mietsache, bei denen für Schadenersatzansprüche eine kurze Verjährungsfrist von sechs Monaten gelte. Diese sei bei Klageerhebung im Dezember 2020 abgelaufen gewesen.
Das Autohaus wollte Schadenersatz, weil der Mann bei dem mehr als 150 000 Euro teuren Auto wirtschaftlichen Totalschaden verursachte. Laut OLG hatte ihm seine Frau eine über eine Agentur gebuchte halbstündige Fahrt damit geschenkt. Auf dem Rückweg verlor der Mann auf der Bundesstraße 6 bei Dunkelheit und regennasser Fahrbahn die Kontrolle über den 580-PS-Wagen. Er kam von der Straße ab, entwurzelte zwei Bäume und stieß frontal mit einem dritten zusammen. Fahrer und Beifahrer, ein Mitarbeiter der Agentur, wurden verletzt.
Der Mann wies die Schuld an dem Unfall zurück. Nach seinen Angaben hatte der Beifahrer den Sportmodus ein- und nicht wieder ausgeschaltet. Das Landgericht Leipzig hatte die Klage des Autohauses abgewiesen. Nach Auffassung der Richter hat der Beklagte den Unfall nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
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