Experte für Radonschutz im Bereich Sanierung und Neubau. Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen gemäß § 155 Abs. 3 StrlSchV, Bewertung der Messergebnisse, Erstellung von Radonmaßnahmenplänen und Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen, Radonprävention bei Neubauten. Vorlesung in Hochschulen und Wanderausstellung „Das Radonhaus“ bis Februar 2022 im Büro. Terminvergabe nach Anmeldung. Referenzen im Freistaat Sachsen, Freistaat Thüringen und Sachsen-Anhalt. Mitglied im bayerischen Radon-Netzwerk und in der Kontaktliste des Radon-Forum Baden-Württemberg.
Nur eine Messung schafft Gewissheit, denn auch ohne gesetzliche Pflicht ist gesundes Wohnen wichtig für die Lebensqualität unserer Gesellschaft.