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Mehr Einnahmen aus Erbschaften für das Land

2024 erbte das Land zwar seltener, aber die Einnahmen aus den sogenannten Fiskalerbschaften in Sachsen stiegen. (Symbolbild) / Foto: Jens Büttner/zb/dpa
2024 erbte das Land zwar seltener, aber die Einnahmen aus den sogenannten Fiskalerbschaften in Sachsen stiegen. (Symbolbild) / Foto: Jens Büttner/zb/dpa

Wenn Erben einen Nachlass ausschlagen oder sich kein Empfänger findet, fällt die Erbschaft per Gesetz an den Staat. Er übernimmt alles: Gebäude, Autos oder Hausrat - und hat damit vor allem Arbeit.

Ein vermülltes Grundstücke mit einem zerbeultem Bus oder  eine Arztpraxis mit Patientenakten: Der Freistaat Sachsen ist auch im vergangenen Jahr wieder über 1.000 Mal zum Erben geworden.

Nach dem Rekordjahr 2023 gab es 2024 etwas weniger sogenannte Fiskalerbschaften. Die Einnahmen daraus lagen allerdings höher als 2023, sagte der Leiter des Geschäftsbereichs Zentrales Flächenmanagement im Staatsbetrieb, Martin Oberacher. 

Die Nachlassgerichte stellten 2024 in 1.263 Fällen den Fiskus als gesetzlichen Erben fest. Das waren 57 Fälle oder 4,3 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Erlöst wurden aus den Erbschaften knapp 8,7 Millionen Euro, rund 600.000 Euro mehr als im Jahr zuvor.

Meist erbt das Land, wenn das zuständige Nachlassgericht keine anderen Erben ermitteln kann oder das Erbe zum Beispiel wegen Überschuldung ausgeschlagen wird - der Staat kann dann die Erbschaft nicht ausschlagen. Gibt es keine anderen Erben, wird dann das Bundesland als Erbe eingesetzt, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte.

Der Bestand der sogenannten Fiskalerbschaften erhöhte sich in Sachsen laut Statistik um 302 auf 3.245, 1.565 Fälle wurden abgeschlossen - 312 mehr als 2023. 

Für die Abwicklung, etwa für Unterhaltung und Sicherung geerbter Immobilien, wurden gut 3,3 Millionen Euro ausgegeben, das war eine halbe Million Euro mehr als im Vorjahr. Die Personal- und Sachkosten verschlangen geschätzt rund 2 Millionen Euro und damit in etwa so viel wie im Vorjahr. Am Jahresende blieb ein Überschuss von mehr als 3,3 Millionen Euro übrig - im Jahr zuvor waren es rund 3,4 Millionen Euro gewesen. 

Erbe für Fiskus nur selten lukrativ

Für den Freistaat ist eine unfreiwillige Erbschaft nur selten lukrativ, sagte Oberacher. Häuser, Garagen, Kleingärten, Höfe oder Gewerbe seien oft überschuldet, Unterhaltspflichten für Liegenschaften und die Personal- und Sachkosten minderten den Gewinn eines Erbes oder zehrten ihn zuweilen ganz auf. 

So musste im vergangenen Jahr etwa eine Arztpraxis abgewickelt werden und zahlreiche Patientenakten daraus datenschutzgerecht verwahrt. Außerdem fiel dem Freistaat ein Stallgebäude samt Wohnhaus zu, Grund und Boden gehörte aber Dritten. «Der Erblasser betrieb dort ein Asyl für Zirkustiere», erzählte Oberacher. Das Grundstück war stark vermüllt und voller Spuren von Affen und Löwen.

Wenn Angehörige einen Nachlass ausschlagen oder sich kein Erbe findet, fällt der Nachlass per Gesetz an den Staat - Autos, Schmuck, Fernseher und anderes werden bestenfalls über Auktionshäuser oder sogenannte Nachlassverwerter angeboten. Und wenn sich binnen 30 Jahren nach dem Tod des Erblassers dann doch noch Erben melden, dann ist der Staat die Sachen oder den Erlös wieder los.

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