Das sächsische Finanzministerium und der Städte- und Gemeindetag des Freistaats haben Transparenz bei der anstehenden Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer zugesichert. Sie sind ein Faktor, mit dem die Höhe der Grundsteuer ermittelt wird. Für jede Gemeinde sollten Hebesätze veröffentlicht werden, die für eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform erforderlich wären, teilten das Ministerium und der Spitzenverband am Mittwoch in Dresden mit. Man wolle damit auf die Sorge zahlreicher Bürger reagieren, dass die Reform zu einer Erhöhung des Gesamtaufkommens der Grundsteuer führe.
«Aufgrund der Neubewertung aller Grundstücke wird es zwangsläufig zu Veränderungen im Einzelfall kommen – manche werden mehr, andere dafür weniger zahlen müssen. Allein mit der Reform lässt sich aber eine Erhöhung des gesamten Grundsteueraufkommens einer Gemeinde nicht begründen», betonte Finanzminister Hartmut Vorjohann (CDU). Deswegen wolle man einen aufkommensneutralen Hebesatz für jede Kommune transparent machen. Der Minister rechnet damit, dass die Daten dazu im Laufe des kommenden Frühjahrs vorliegen, also rechtzeitig vor der Festlegung der neuen Hebesätze durch die Kommunen.
Die Grundsteuer wird auf Grundbesitz erhoben und ist ausschließlich von den Eigentümern zu zahlen. Im Fall der Vermietung kann sie über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Die per Grundsteuer erzielten Einnahmen fließen ausschließlich den Städten und Gemeinden zu. Laut Bundesfinanzministerium sind es derzeit deutschlandweit rund 15 Milliarden Euro. Mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde die Grundsteuer reformiert. Die Entscheidung der Stadt- und Gemeinderäte über die Höhe der Hebesätze wird für Ende nächsten Jahres erwartet.
Copyright 2023, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten