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Mehr Kooperation: Gesetzentwurf zu Versammlungen

Sächsischer Landtag steht an einem Gitter am hintern Teil des Parlamentsgebäudes. / Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa
Sächsischer Landtag steht an einem Gitter am hintern Teil des Parlamentsgebäudes. / Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

Das sächsische Kabinett hat einen Entwurf für ein neues Versammlungsgesetz beschlossen, um die Zusammenarbeit mit Veranstaltern von Demonstrationen zu verbessern.

Das sächsische Kabinett hat den Entwurf für ein neues Versammlungsgesetz beschlossen und strebt damit eine bessere Zusammenarbeit mit den Veranstaltern von Demonstrationen an. Die Versammlungsbehörden sollen demnach in allen Phasen auf eine Kooperation mit dem Veranstalter hinwirken. Nach den Worten von Innenminister Armin Schuster (CDU) wurden Erkenntnisse aus der Versammlungspraxis berücksichtigt. Das Gesetz solle übersichtlich, klar und besser handhabbar sein, hieß es.

Der Schutz von Medienvertretern bei Versammlungen ist ausdrücklich als Aufgabe der Behörden formuliert. Journalisten sollen sich gegenüber der zuständigen Behörde oder dem Polizeivollzugsdienst zu erkennen geben, damit geeignete Maßnahmen zu ihrem Schutz ergriffen werden können. Auch eine Erfahrung aus der Corona-Pandemie fließt ein, als Versammlungen oftmals ohne einen Leiter stattfanden. Teilnehmer der Demo sollen nun einen Versammlungsleiter aus ihren Reihen bestimmen. Wenn das nicht gelingt, soll die Behörde den Ablauf regeln können.

Bei einer ersten Vorstellung des Gesetzentwurfes im Sommer hatte Schuster den Freistaat als «sehr versammlungsfreundliches Bundesland» bezeichnet. In kaum einem anderen Bundesland würden derart viele Kundgebungen und Aufzüge stattfinden, um sich am politischen Diskurs zu beteiligen, betonte er damals. Im Mittelpunkt stehe der zeitgemäße Schutz der Versammlungsfreiheit als wesentliches Kernelement der Demokratie, hieß es am Dienstag. Das Gesetz wird nun dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet.

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