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Landtag verabschiedet Verfassungsschutzgesetz

Ein Hinweisschild „Landesamt für Verfassungsschutz“ steht vor dem Eingang der Behörde. / Foto: Robert Michael/dpa/Archivbild
Ein Hinweisschild „Landesamt für Verfassungsschutz“ steht vor dem Eingang der Behörde. / Foto: Robert Michael/dpa/Archivbild

Der Sächsische Landtag hat ein neues Verfassungsschutzgesetz verabschiedet und damit Vorgaben der Rechtssprechung umgesetzt. Grünen-Innenpolitiker Valentin Lippmann sprach am Mittwoch von einer tiefgreifenden Reform. «Die Tätigkeit des Verfassungsschutzes muss über jeden Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit erhaben sein.» Man gebe ihm nun «angemessene Befugnisse» zum Schutz der freiheitlichen Demokratie und schütze zudem die Bürgerrechte, indem der Behörde klare Grenzen gesetzt werden.

«Durch die neuen Regelungen wird unter anderem verhindert, dass weiterhin jahrelang Geld an V-Personen bezahlt wird, die damit gegebenenfalls verfassungsfeindliche Strukturen finanzieren - ohne dass dies je überprüft wird», betonte Lippmann. Fortan werde die Arbeit des Verfassungsschutzes engmaschig kontrolliert - durch unabhängige Gerichte, den Innenausschuss und eine gestärkte Parlamentarische Kontrollkommission. Mit der Errichtung einer Fachstelle erhalte die Kommission Unterstützung, etwa durch die Erstellung von Gutachten. Das führe zu einer wirksameren Kontrolle des Geheimdienstes.

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