Der sächsische AfD-Landtagsabgeordnete Jörg Dornau soll ein Ordnungsgeld von 20.862 Euro zahlen. Das Präsidium des Landtages wirft ihm vor, seine Anzeigepflichten gemäß Abgeordnetengesetz verletzt zu haben. Dornau habe seine Beteiligung an einem Agrarunternehmen in Belarus nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist gemeldet und seine Tätigkeit als Direktor des Unternehmens nicht fristgerecht angezeigt, teilte der Landtag mit. Die Höhe des Ordnungsgeldes entspricht dem Dreifachen der monatlichen Grundentschädigung eines Abgeordneten. Gegen den Bescheid kann der Abgeordnete vor dem Verwaltungsgericht Klage erheben. Zunächst blieb unklar, ob er das macht.
Die Linken begrüßten die Entscheidung. Niemand könne einfach nach Belarus reisen und dort einen Landwirtschaftsbetrieb aufbauen, schon gar niemand aus Deutschland, erklärte Fraktionschef Rico Gebhardt. Das setze Kontakte und Anbahnungsgespräche sowie politische Nähe zur dortigen Diktatur voraus. «Dornaus Beschwichtigungen gegenüber dem Präsidium sind unglaubwürdig. Für uns sieht alles danach aus, dass er sein Landtagsmandat genutzt hat, um sich persönlich zu bereichern», betonte Gebhardt.
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