AfD Sachsen setzt nach OVG-Beschluss auf Hauptsacheverfahren
Die sächsische AfD setzt nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) zur Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung auf weitere juristische Schritte. Es handele sich lediglich um einen Beschluss im Eilverfahren, in der Hauptsac ..