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Lehrer fordern konsequentes Umsetzen der Testpflicht

Ein Mund-Nasen-Schutz liegt auf dem Tisch einer Schülerin. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild
Ein Mund-Nasen-Schutz liegt auf dem Tisch einer Schülerin. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild

Der Lehrerverband hat das Zutrittsverbot an Schulen für Ungetestete begrüßt und zugleich ein konsequentes Umsetzen der Corona-Testpflicht an den Schulen gefordert. Verpflichtende Tests für Schüler und Beschäftigten seien ein wichtiger Baustein für mehr Sicherheit im Präsenzunterricht, erklärte der Verband am Mittwoch. Die Testpflicht müsste nun auf alle Schularten und Schüler ausgeweitet werden, mahnte Verbandsvorsitzender Jens Weichelt.

Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) hatte am Dienstag nach einer Sitzung des Kabinetts bereits verkündet, dass Lehrer und Schüler künftig zweimal pro Woche getestet werden sollen - anders als bisher auch bereits in der Grundschule. Bei der Bildungsgewerkschaft GEW stieß die geplante Regelung auf Zustimmung. Die GEW kritisierte aber zugleich, dass Schulen und Kitas künftig auch bei Inzidenzen über 100 öffnen dürfen und forderte ein Festhalten an der Notbremse.

Die Lehrer fordern unterdessen, dass die Testpflicht nicht durch Bestätigungen von negativen Selbsttests, die von Eltern oder volljährigen Schülern unterschrieben werden können, aufgeweicht werden dürfe. Weichelt warnte vor Unsicherheitsfaktoren im Schulbetrieb. «Es ist nicht nachvollziehbar, warum jemand Geld für einen Selbsttest ausgeben sollte, wenn es diesen in der Schule kostenlos gibt.»

Eltern hatten beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Eilanträge gegen die Corona-Testpflicht eingereicht, weil sie um die körperliche Unversehrtheit der Kinder fürchteten. Das OVG hält die Regelung in der Corona-Schutzverordnung jedoch für rechtmäßig und bestätigte das Zutrittsverbot an Schulen für Ungetestete.

Personen ist derzeit der Zutritt auf das Schulgelände untersagt, wenn sie kein negatives Testergebnis nachweisen können. Der Test darf längstens drei Tage, bei Schülerinnen und Schülern eine Woche alt sein. Auch ein Selbsttest ist demnach noch unmittelbar nach Betreten des Geländes möglich. Ausgenommen von dieser Regelung sind Grundschüler.

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH