Das sächsische Kabinett hat der vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung 2025 zugestimmt. Damit haben alle Ressorts laut Mitteilung Planungssicherheit für die Bewirtschaftung in den kommenden Monaten. Nach Artikel 98 der Sächsischen Verfassung können so bereits laufende Maßnahmen und rechtliche Verpflichtungen fortgesetzt und neue nur bei Notwendigkeit und Unaufschiebbarkeit begonnen werden. Eine entsprechende Verwaltungsvorschrift regelt das Vorgehen bis zur Verabschiedung des nächsten Doppelhaushalts - die für Sommer 2025 angestrebt wird.
Finanzminister Hartmut Vorjohann (CDU) verwies auf die angespannte finanzielle Lage «auf allen staatlichen Ebenen» aufgrund schwächelnder Konjunktur und rückläufiger Erwartungen bei den Steuereinnahmen. Aktuell einheitliche Vorgaben seien zudem notwendig, weil die Entscheidung über den Haushalt für 2025 vom neugewählten Landtag nicht vorweggenommen werden darf. Mit der Regelung nun könnten die Ressorts nach eigener fachlicher und rechtlicher Einschätzung und Schwerpunktsetzung agieren.
Unaufschiebbarkeit Kriterium für Ausgaben
Entscheidend ist nach Ministeriumsangaben, «ob die Ausgaben nötig sind» und unaufschiebbar. Die nötigen Mittel sind vorsorglich für das erste Halbjahr 2025 kalkuliert. Vorjohann sprach von einem «Kompromiss» und einem «Ringen» um die Verwaltungsvorschrift, wie herausfordernd die Haushaltsplanungen für die beiden kommenden Jahre werden. Der aktuelle Verfügungsrahmen sei ein Kompromiss, «der eine konsequente Haushaltskonsolidierung in den nächsten Jahren und die Vereinbarung konkreter Schritte auf diesem Weg vorwegnimmt».
Das Verfahren zur Aufstellung des nächsten Doppelhaushalts soll «umgehend» nach Abschluss der Regierungsbildung eingeleitet werden. Ziel sei, den Entwurf bis Ende März vorzulegen - und ein Landtagsbeschluss möglichst bis zum Sommer 2025.
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