Der Generationenfonds des Freistaats Sachsen ist laut einem neuen Gutachten strikt zweckgebunden - und darf nicht zur Sanierung des Landeshaushalts genutzt werden. Das geht aus einer juristischen Analyse hervor, die mehrere sächsische Verbände in Dresden vorgestellt haben. Die Mittel des Fonds seien ausschließlich für künftige Pensions- und Beihilfeverpflichtungen vorgesehen, betonen die Auftraggeber.
«Uns geht es darum, dass die heutigen politischen Entscheidungen nicht zulasten kommender Generationen getroffen werden dürfen», sagte die Landesvorsitzende des Sächsischen Beamtenbundes (SBB), Nannette Seidler. Der Haushaltsgesetzgeber sei gut beraten, nicht in Doppelhaushalten oder Legislaturperioden zu denken und zu planen. «Unsere Kinder und Enkel brauchen verlässliche eigene Entscheidungs- und Gestaltungsspielräume.»
Juristisches Gutachten stärkt Forderungen der Verbände
Das Gutachten wurde vom SBB gemeinsam mit der Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft (VSW), der Deutschen Steuergewerkschaft (DSTG), dem Sächsischen Lehrerverband (SLV), dem Bund der Strafvollzugsbediensteten (BSBD) sowie dem Sächsischen Richterverein (SRV) in Auftrag gegeben. Verfasser ist der Staats- und Verwaltungsrechtler Christoph Gröpl von der Universität Saarbrücken.
Arbeitgeberpräsident Jörg Brückner sprach von einer «klugen und nachhaltigen Entscheidung», die Pensionslasten über den Fonds abzusichern. In anderen Bundesländern führten fehlende Rücklagen zu hohen Versorgungsausgaben – auf Sachsen übertragen wären das Mehrausgaben in Milliardenhöhe.
Auch der Vorsitzende des Sächsischen Richtervereins, Reinhard Schade, stellte klar: «Die Sicherung der Versorgung hat in Sachsen Verfassungsrang.»
Warnung vor Griff in die Rücklagenkasse
Vor Beginn der Haushaltsberatungen stellten die beteiligten Verbände und der Gutachter die Ergebnisse am Dienstag in Dresden vor.
Der sächsische Doppelhaushalt 2025/2026 sieht Einschnitte bei Investitionen und Stellen vor. Die Staatsregierung will die Zuführungen zum Generationenfonds um rund eine halbe Milliarde Euro kürzen. Insgesamt muss eine Deckungslücke von 4,3 Milliarden Euro geschlossen werden. Der Etat soll im Sommer verabschiedet werden.
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