In Sachsen ist erneut eine Debatte um den Generationenfonds entbrannt. Er soll künftige Pensionslasten für Beamte mindern. Der Haushaltsentwurf der Regierung sieht vor, die Zuführung in den Fonds um 250 Millionen Euro pro Jahr zu reduzieren. Die Linken halten das für richtig. Der Pensionsfonds sei keine Pflicht, sondern eine Kür und könne problemlos langsamer wachsen, betonte der Abgeordnete Rico Gebhardt.
«Die Rente ist sicher – darüber müssen sich die Beamtinnen und Beamten keine Sorgen machen. Sie haben einen Rechtsanspruch auf ihre Pension und keinen Grund, um ihre Altersversorgung zu fürchten. Anders als die meisten gesetzlich Versicherten sind sie gut abgesichert», so Gebhardt. Die meisten Bundesländer würden die Pensionen aus dem laufenden Haushalt zahlen. «Niemand fordert, Geld aus dem Fonds zu entnehmen. Lediglich die Zuführungen sollen sinken.»
Pensionsfonds beinhaltet fast 13 Milliarden Euro
Gebhardt zufolge umfasst der Beamtenpensionsfonds derzeit fast 13 Milliarden Euro. «Das ist etwa ein halber Jahreshaushalt. 2024 flossen weniger als 250 Millionen Euro ab, in der gleichen Zeit wurde dem Fonds mehr als eine Milliarde Euro zugeführt», erläuterte der Abgeordnete. Für die Pensionen sei auch dann gut vorgesorgt, wenn dieses Polster langsamer wachse - selbst wenn in den nächsten Jahren wesentlich mehr Menschen in Pension gingen.
Mehrere Verbände hatten ein Rechtsgutachten zu dem Thema beauftragt und sehen sich durch dessen Ergebnis in ihrer Auffassung bestätigt. «Gutachten stellt klar: Generationenfonds ist tabu für Haushaltskonsolidierungen», überschrieb der Sächsische Beamtenbund (SBB) sein Fazit. Die in Zukunft fälligen Aufwendungen für Versorgungsleistungen müssten in voller Höhe angespart und ausschließlich zweckgebunden verwendet werden.
«Uns geht es darum, dass die heutigen politischen Entscheidungen nicht zulasten kommender Generationen getroffen werden dürfen. Der Haushaltsgesetzgeber ist gut beraten, nicht in Doppelhaushalten oder Legislaturperioden zu denken und zu planen», erklärte SBB-Landeschefin Nannette Seidler. Kinder und Enkel brauchten verlässliche eigene Entscheidungs- und Gestaltungsspielräume.
Arbeitgeberpräsident Jörg Brückner verwies auf die Situation in westlichen Bundesländern. «Dort fließen zwischen acht und elf Prozent der Landeshaushalte in die Versorgungsausgaben. Auf Sachsen übertragen würde dies mittelfristig Mehrausgaben in Milliardenhöhe bedeuten – ein haushaltspolitischer Alptraum.»
Verbände und AfD haben verfassungsrechtliche Bedenken
«Die Sicherung der Versorgung hat in Sachsen Verfassungsrang. Das hat der Gesetzgeber aus gutem Grund so festgelegt», betonte Reinhard Schade, Vorsitzender des Sächsischen Richtervereins. Die Verfassung verbiete daher die zweckfremde Verwendung der Gelder aus dem Generationenfonds.
Die AfD warf der Regierung vor, den Generationenfonds zu plündern. Man teile verfassungsrechtlichen Bedenken des Beamtenbundes, des Lehrerverbandes, Richtervereins und der sächsischen Wirtschaft. Statt die Altersvorsorge der Beamten aufs Spiel zu setzen, müsse die Regierung endlich lernen zu sparen und «überflüssige Ausgaben für Asyl, Klima und linke Vereine rigoros zusammenstreichen».
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