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Bundes-AfD: Ausschluss von Thomas Kirste aus der Partei ist rechtmäßig

Symbolbild AfD / pixabay Endzeiter
Symbolbild AfD / pixabay Endzeiter

Die Verfahrensweise der AfD im Fall des Meißner Landtagsabgeordneten Thomas Kirste sei kein Verstoß gegen das Parteiengesetz, so die Zentrale in Berlin.

Von Ulf Mallek


Nach Auffassung der Bundesgeschäftsstelle der AfD ist der Ausschluss des Meißner AfD-Landtagsabgeordneten Thomas Kirste aus der Partei rechtmäßig. Sowohl  die Bundes-AfD als auch der Riesaer Landtagsabgeordnete und Bundesschatzmeister Carsten Hütter weisen eine entsprechende Kritik des ehemaligen sächsischen Justizminister Geert Mackenroth (CDU) zurück. Mackenroth hatte darauf hingewiesen, dass der Ausschluss Kirsten im Widerspruch zum Parteiengesetz stehen könnte, denn es erfolgte in dem Falll keine Anhörung vor einem Schiedsgericht.

Die AfD argumentiert gegenüber Meissen News, es habe "im Fall von Thomas Kirste keinen Ausschluss aus unserer Partei gegeben, erst recht keinen automatischen Ausschluss. Stattdessen erklärt ein Mitglied seinen Austritt gleichsam durch Nichtzahlung und Nichtreaktion auf die zugestellten Mahnungen. Die Mitgliedschaft ist also nicht durch unsere Partei beendet worden, sondern durch den Betreffenden selbst."

Das handhabe im übrigen die CDU von Herrn Mackenroth auf vergleichbare Weise, so die AfD weiter. So heisst es beispielsweise im CDU-Hauptstatut in § 9 Absatz 2 wie folgt: "Als Erklärung des Austritts aus der Partei ist zu behandeln, wenn ein Mitglied mit seinen persönlichen Mitgliedsbeiträgen oder mit etwaigen Sonderbeiträgen länger als sechs Monate im Zahlungsverzug ist, innerhalb dieser Zeit schriftlich gemahnt wurde und anschließend auf eine zweite als Einschreibebrief erfolgte Mahnung trotz Setzung einer Zahlungsfrist von einem Monat und trotz schriftlichen Hinweises auf die Folgen der Zahlungsverweigerung die rückständigen Mitgliedsbeiträge nicht bezahlt. Der Kreisvorstand stellt die Beendigung der Mitgliedschaft fest und hat dies dem ausgeschiedenen Mitglied schriftlich mitzuteilen.“

Bei der AfD heißt es in der neuen in Riesa im Januar beschlossenen Bundesatzung ähnlich: "Als Austrittserklärung ist es zu behandeln, wenn ein Mitglied (a) mit seinen Mitgliedsbeiträgen oder etwaigen Mandatsträgerbeiträgen länger als drei Monate im Zahlungsverzug und (b) innerhalb dieser Zeit schriftlich oder per E-Mail gemahnt worden ist sowie (c) danach auf eine zweite, postalisch per Einschreiben zugegangene Mahnung, in der auf diese Folge hingewiesen wird, (d) den rückständigen Betrag nach Zugang der zweiten Mahnung nicht innerhalb von einem Monat vollständig ausgeglichen hat. Der Bundesverband bestätigt anschließend dem Betroffenen den dadurch erklärten Austritt und teilt gleichzeitig das Datum des Ausscheidens schriftlich oder per E-Mail mit."

Carsten Hütter und die Bundes-AfD sehen daher ihre neue Satzung nicht im Widerspruch zum Parteiengesetz und den Ausschluss Kirstes als gültig an. 

"Die AfD-Rechtsauffassung ist falsch"

Geert Mackenroth bleibt bei seiner Kritik an dem Ausschluss. Er teilte Meissen News mit: "Diese Rechtsauffassung ist leider falsch. Die Bestimmung in der AfD-Satzung ist unvereinbar mit dem Parteiengesetz. Soweit satzungsrechtlich die Nichtzahlung von Mitgliedsbeiträgen als konkludente Austrittserklärung gewertet wird, ist dies unzulässig."

Der sächsische AfD-Sprecher Andreas Harlaß teilte Meißen News mit, dass Kirste als Parteiloser aber theoretisch Mitglied der Fraktion bleiben dürfe, wenn er und die Fraktion das so entscheiden. 

Die Mitgliedschaft Thomas Kirste wurde mit einem Schreiben des AfD-Bundesvorstandes vom 27. Februar rückwirkend zum 10. Februar für beendet erklärt. Grund war die Nichtzahlung der Mandatsträgerbeiträge an denLandes- und Kreisverband, die etwa 10 Prozent des Abgeordnetensalärs von Kirste  betreffen. Kirste hatte seit der Wahl des neuen sächsischen Landtags im September des Vorjahres nicht mehr gezahlt. Seine Begründung: Der Meißner Kreisvorstand setze das Geld gegen ihn ein. Er sei bereit zu zahlen, aber nur zweckgebunden.

Wie es jetzt weiter geht, ist offen. Um AfD-Mitglied zu bleiben, müsste Kirste Rechtsmittel einlegen.



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