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Gericht: Böllern auf öffentlichen Plätzen verboten

Silvesterraketen sind zu sehen. / Foto: Christophe Gateau/dpa/Symbolbild
Silvesterraketen sind zu sehen. / Foto: Christophe Gateau/dpa/Symbolbild

Zu Silvester darf in Sachsen auf öffentlichen Plätzen nicht geböllert werden. Das entschied das Sächsische Oberverwaltungsgericht am Mittwoch in Bautzen (Az.: 3 B 450/21), wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Es wies damit einen Eilantrag gegen die entsprechende Vorschrift der Corona-Notverordnung zurück. Auch das Verbot von Feiern unter freiem Himmel kippten die Richter nicht. Die Beschlüsse sind den Angaben zufolge nicht anfechtbar.

Die Richter kamen zu der Auffassung, dass die Regelungen zu Silvester und Neujahr verhältnismäßig seien. Sie dienten dem Lebens- und Gesundheitsschutz der Menschen in Sachsen und der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems. Die Annahme des Gesetzgebers, dass die Übertragung des Coronavirus bei größeren Ansammlungen oder Versammlungen im Freien möglich sei, sei ausreichend belegt, auch wenn es im wissenschaftlichen Diskurs abweichende Auffassungen gebe.

Die Richter wiesen darauf hin, dass das Knallerverbot auf privaten Grundstücken oder Balkonen nicht gelte. Allerdings machten sie deutlich, dass es auf Balkonen nicht möglich sein dürfte, die von den Herstellern der Böller vorgegebenen Sicherheitsabstände einzuhalten.

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