Der Freistaat Sachsen verschärft die Maßnahmen an Schulen und Kindertageseinrichtungen in Hochinzidenzgebieten. »Die Corona-Infektionen sind auf einem hohen Niveau und das hat auch Auswirkungen auf die Schulen und Kitas. Mit den neuen Maßnahmen ergänzen wir die bestehenden, um den Gesundheitsschutz für Lehrer, Erzieher und die Kinder und Jugendlichen zu erhöhen. Das Offenhalten der Kitas und Schulen mit Präsenzunterricht bleibt das erste Mittel der Wahl. Weiterhin muss das Ziel bleiben, unseren Schülern Bildung mit möglichst wenigen Einschränkungen zu ermöglichen. Die Schulen haben das bisher in hervorragender Weise gemeistert. Mir ist auch bewusst, dass dies mit enormen Kraftanstrengungen verbunden ist«, so Kultusminister Christian Piwarz.
Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung werden in Gebieten ab einer Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und pro Woche folgende Maßnahmen wirksam:
- Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht wird ab Klassenstufe 7 für alle Schularten Pflicht.
- An allen Grundschulen und Förderschulen in Hochinzidenzgebieten wird das Prinzip der festen Klassen eingeführt – ohne Einschränkung des Fächerkanons.
- Weiterführende Schulen gehen in Absprache mit dem Kultusministerium in den Wechselunterricht. Grundsätzlich ausgenommen sind die Abschlussklassen.
»Wir werden je nach Lage vor Ort in Rücksprache mit den Schulleitungen zum Wechselunterricht Einzelfallentscheidungen treffen. Im Interesse jedes einzelnen Schülers müssen wir dafür sorgen, dass der Unterricht an Schulen, die nur wenig oder gar nicht von Infektionen betroffen sind, im Regelbetrieb weiterlaufen kann, solange es möglich ist. Außerdem ist mir wichtig, die Schulen bei dieser schwierigen Entscheidung nicht allein zu lassen«, so der Minister.
Alle bisherigen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen gelten fort. Die Weihnachtsferien beginnen am 21. Dezember 2020. Das heißt, der letzte Schultag ist der 18. Dezember 2020.
Was ändert sich an Kitas
Auch für die Kitas werden weitere Schutzmaßnahmen vorgenommen, wenn sich ein Landkreis ab einer Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche befindet. Dann gilt ein eingeschränkter Regelbetrieb mit der strikten Trennung von Betreuungsgruppen und Betreuungspersonen sowie der konsequenten Vermeidung des Zusammentreffens von Kindern unterschiedlicher Gruppen und des zugehörigen Personals in den Gebäuden und auf den Freiflächen der Kindertageseinrichtungen. Näheres ist in Handlungsempfehlungen für Kindertageseinrichtungen geregelt. Sogenannte »offene Konzepte« sind bis auf weiteres nicht zulässig. Die Schulvorbereitung erfolgt in Verantwortung der Kita in der Einrichtung – ohne Beteiligung der Grundschulen.
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