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Verbraucherzentrale: Verstöße bei Heimkosten-Erhöhung

Bewohner von Pflegeheimen müssen einen Teil der Kosten selbst tragen (Symbolbild). / Foto: Jens Büttner/dpa
Bewohner von Pflegeheimen müssen einen Teil der Kosten selbst tragen (Symbolbild). / Foto: Jens Büttner/dpa

Wenn Pflegeheime von Bewohner mehr Entgelt verlangen, ist Vorsicht geboten. Laut Verbraucherzentrale sind die Schreiben nicht immer rechtens.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat eigenen Angaben nach in einigen Fällen klare Rechtsverstöße bei Entgelterhöhungen in Pflegeheimen festgestellt. «Häufig sind Entgelterhöhungsschreiben unklar formuliert, intransparent oder entsprechen nicht den formalen Anforderungen», sagte Micaela Schwanenberg, Referentin im Team Recht der Verbraucherzentrale Sachsen, laut einer Mitteilung. 

Gesetzliche Fristen würden nicht eingehalten und zentrale Rechtsgrundsätze missachtet. Auch Vertragsklauseln sind den Angaben nach nicht immer rechtmäßig. Die Verbraucherzentrale ruft Pflegebedürftige und deren Angehörige auf, aktuelle Entgelterhöhungsschreiben und dazugehörige Heimverträge zur Prüfung einzureichen. Ziel ist es laut Mitteilung, herauszufinden, ob die festgestellten Verstöße Einzelfälle sind oder ob ein systematisches Problem vorliegt.

Heimbewohner zahlen für Pflege und Betreuung einen Eigenanteil, da die Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten trägt. Hinzu kommen Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in den Einrichtungen. Zum 1. Januar dieses Jahres waren laut Daten des Verbands der Ersatzkassen in Sachsen im ersten Jahr im Heim im Schnitt 2.381 Euro pro Monat aus eigener Tasche fällig.

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