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Corona-Bußgelder bislang selten zurückgezahlt

Ein Schild mit der Aufschrift «Coronavirus Einreisebestimmungen beachten!» ist an der Bundesstraße 304 in Richtung Deutschland an der Grenze «Saalachbrücke» zu sehen. / Foto: Matthias Balk/dpa
Ein Schild mit der Aufschrift «Coronavirus Einreisebestimmungen beachten!» ist an der Bundesstraße 304 in Richtung Deutschland an der Grenze «Saalachbrücke» zu sehen. / Foto: Matthias Balk/dpa

Nach Ausgangssperren, Maskenpflicht und Quarantänevorgaben endeten vor gut einem Jahr Bayerns Corona-Schutzregeln. Manche wurden später für unwirksam erklärt. Betroffene haben davon bisher aber wenig.

Gut ein Jahr nach dem Ende der letzten bayerischen Regeln zum Schutz vor Corona haben nur wenige Menschen im Freistaat ungerechtfertigte Bußgelder zurückerstattet bekommen. Bis Anfang Februar hätten die Bezirksregierungen 31 entsprechende Anträge bewilligt, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in München der Deutschen Presse-Agentur. Insgesamt müsse der Freistaat damit bisher rund 5300 Euro zurückzahlen. Dabei gehe es um Bußgelder für Verstöße gegen eine Ausgangsbeschränkung zu Beginn der Corona-Pandemie, die das Bundesverwaltungsgericht später für unverhältnismäßig und damit unwirksam erklärt hatte. Offen war in diesem Zusammenhang nur noch ein Antrag auf Rückerstattung, 638 waren bearbeitet.

Die entsprechende Verordnung ist nicht die einzige Corona-Regel des Freistaats, die von Gerichten beanstandet wurde. Unter anderem erklärte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im vergangenen Jahr eine Quarantänepflicht bei der Rückkehr aus Corona-Risikogebieten aus dem Jahr 2020 im Nachhinein für unwirksam. Rechtskräftig ist das Urteil aber noch nicht. Die Staatsregierung hat Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt, ein Termin zur Verhandlung dort steht noch aus.

Die Corona-Regeln des Freistaats hatten den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof auch nach deren Ablauf zum 1. März 2023 häufig beschäftigt. Laut Gesundheitsministerium wurden bislang insgesamt 441 Anträge gestellt, um bayerische Regelungen dort gerichtlich prüfen zu lassen. Nur sechs davon hätten bisher Erfolg gehabt, in drei Fällen sei es dabei um die Schließung von Freizeitbetrieben zu Beginn der Pandemie gegangen. Im Fall der Einreisequarantäne stehe zudem noch die letztinstanzliche Entscheidung aus.

«Die Gesundheit der Menschen war stets Maßstab und Ziel des staatlichen Handelns», sagte ein Ministeriumssprecher. «Im Ergebnis hat eine Vielzahl an Gerichtsentscheidungen bestätigt, dass der eingeschlagene Weg ein rechtskonformer war.»

Die Mehrheit der Anträge (290) wurde demnach entweder abgelehnt oder zurückgenommen oder hat sich «anderweitig erledigt». Über weitere 115 Anträge sei bisher aber nicht entschieden worden.

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