loading

Nachrichten werden geladen...

Entscheidung über «Compact»- und Samidoun-Verbot dieses Jahr

Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt im Juni über das Verbot des rechtsextremen Magazins «Compact». (Archivbild) / Foto: Jan Woitas/dpa
Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt im Juni über das Verbot des rechtsextremen Magazins «Compact». (Archivbild) / Foto: Jan Woitas/dpa

«Compact», der Verein Samidoun, das Islamische Zentrum Hamburg - das Bundesinnenministerium hatte zuletzt eine Reihe von Vereinsverboten erlassen. Über einige wird demnächst entschieden.

Das Bundesverwaltungsgericht wird in diesem Jahr über mehrere vom Bundesinnenministerium erlassene Verbote entscheiden. Dazu gehört das Verbot des rechtsextremen Magazins «Compact» und des propalästinensischen Vereins Samidoun, wie das Gericht in Leipzig mitteilte. Gegen die Verbotsverfügungen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) waren jeweils Klagen erhoben worden.

Mündliche Verhandlung über «Compact»-Verbot im Juni

Über das «Compact»-Verbot wird das Gericht im Juni verhandeln. Es sind drei Verhandlungstage vom 10. bis 12. Juni geplant. Voriges Jahr hatte das Bundesverwaltungsgericht das Verbot des Magazins in einem Eilverfahren vorläufig ausgesetzt. Nun steht die endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren an. 

Die Verhandlung über das Samidoun-Verbot ist ebenfalls 2025 geplant, konkrete Termine sind jedoch noch nicht bekanntgegeben worden. Die Vereinigung war im November 2023 nach dem terroristischen Angriff der Hamas in Israel verboten worden, zudem hatte Faeser ein Betätigungsverbot für die Hamas ausgesprochen. «Samidoun - Palestinian Solidarity Network» befürworte Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung politischer Ansichten und unterstütze Vereinigungen, die Anschläge androhen, hieß es damals seitens des Bundesinnenministeriums.

Entscheidung zum «Islamischen Zentrum Hamburg» noch offen

Noch unklar ist dagegen, wann das Gericht über die Klagen gegen das Verbot des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) verhandeln wird. Dieses Verfahren sei noch nicht terminiert, sagte eine Gerichtssprecherin. Faeser hatte das IZH in ihrer Verbotsverfügung als «bedeutendes Propagandazentrum Irans in Europa» bezeichnet, das verfassungsfeindliche Ziele verfolge, indem es die Ideologie der Islamischen Revolution in Deutschland verbreite.

Copyright 2025, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten