Die Betriebsratswahl bei Volkswagen in Zwickau im Jahr 2022 war laut Landesarbeitsgericht unwirksam. Das Gericht in Chemnitz wies eine Beschwerde von Volkswagen Sachsen und dem Betriebsrat gegen einen entsprechenden Beschluss der Vorinstanz zurück, wie eine Sprecherin am Mittwoch mitteilte. Darüber hatte zuvor die «Freie Presse» berichtet.
Es sei gegen wesentliche Vorschriften des Wahlverfahrens verstoßen worden, hieß es zur Begründung. Details sollen in der schriftlichen Urteilsbegründung ausgeführt werden. Geklagt haben laut Gericht mehrere Mitarbeiter, die auf einer Konkurrenzliste zur IG Metall angetreten waren.
Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht eingelegt werden. Erst wenn sie rechtskräftig wird, müsste neu gewählt werden. Bis dahin kann der Betriebsrat weiter arbeiten. Die Gerichte hatten die Wahl nur für unwirksam, nicht aber für nichtig erklärt. Dann wären den Angaben nach alle Handlungen des aktuellen Gremiums ungültig geworden.
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