Ein Gericht in Polen hat eine mit Spannung erwartete Entscheidung über eine Klage von Umweltschützern gegen den Braunkohletagebau Turow nahe der Grenze zu Sachsen vertagt. Das Verfahren vor dem Woiwodschaftsverwaltungsgericht in Warschau sei ausgesetzt worden, bis die Generaldirektion für Umweltschutz über einen Änderungsantrag des Turow-Betreibers PGE entschieden habe, berichtete die Agentur PAP am Donnerstag.
Die Klage richtet sich gegen die frühere Entscheidung der Generaldirektion für Umweltschutz, eine positive Umweltverträglichkeitsprüfung auszustellen und damit den Weiterbetrieb des Tagebaus bis 2044 zu ermöglichen. Manche Prozessbeobachter hatten bereits mit einem Urteil gerechnet.
Klima- und Umweltministerin Anna Moskwa zeigte sich offen erfreut über die Verzögerung. «Die Lizenz bis 2044 gilt weiter und der Betrieb des Energiekomplexes in Turow ist nicht gefährdet», versicherte die Politikerin der nationalkonservativen Regierung im sozialen Netzwerk X.
Im Frühjahr 2021 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer einstweiligen Anordnung den Stopp des Braunkohleabbaus verfügt. Die polnische Regierung kam dem nicht nach. Kritiker des Tagebaus auf deutscher und tschechischer Seite der Grenze befürchten eine weitere Absenkung des Grundwasserspiegels sowie Gebäudeschäden.
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