loading

Nachrichten werden geladen...

Musikerin Neigel klagt gegen den Freistaat Sachsen

Die Sängerin Julia Neigel. / Foto: Uwe Anspach/dpa/Archivbild
Die Sängerin Julia Neigel. / Foto: Uwe Anspach/dpa/Archivbild

Im Fall der Corona-Klage von Sängerin Julia Neigel gegen den Freistaat Sachsen hat das Oberverwaltungsgericht in Bautzen für den 8. Februar eine mündliche Verhandlung angesetzt. Das Gericht werde bei diesem Termin ausschließlich über die Zulässigkeit der Normenkontrollanträge verhandeln, teilte das OVG am Donnerstag in Bautzen mit.

In Abhängigkeit vom Ausgang werde gegebenenfalls ein weiterer Termin zur Verhandlung über die Begründetheit der Anträge bestimmt. Erst bei diesem eventuellen Folgetermin gehe es um die Frage, ob die betreffenden Corona-Regelungen mit höherrangigem Recht vereinbar waren.

Konkret geht es Neigel um die Wirksamkeit von Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 5. November 2021 und der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November 2021 in einer später geänderten Fassung.

Die Sängerin wirft dem Freistaat vor, nach Aufhebung der pandemischen Lage in Deutschland eine laut Infektionsschutzgesetz «gar nicht vorgesehene 2G-Impfpflicht» für Konzerte eingeführt und trotz Verbots für Monate alle Kulturbetriebe geschlossen zu haben.

Die ohne konkrete Hotspot-Regelung und parlamentarischen Beschluss angeordneten Kultur-Lockdowns müssten generell juristisch überprüft werden. Neigel sprach von «willkürlicher Handhabe».

Copyright 2024, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten