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Nach AfD-Parteitag: Weiteres Verfahren gegen Richter Maier

Jens Maier, früherer AfD-Bundestagsabgeordneter und Richter, sitzt im Gebäude des Fachgerichtszentrum Dresden im Verhandlungssaal. / Foto: Sebastian Kahnert/dpa
Jens Maier, früherer AfD-Bundestagsabgeordneter und Richter, sitzt im Gebäude des Fachgerichtszentrum Dresden im Verhandlungssaal. / Foto: Sebastian Kahnert/dpa

Gegen den früheren AfD-Bundestagsabgeordneten und Richter Jens Maier ist von Amts wegen ein weiteres Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Wie das Justizministerium in Dresden am Dienstag mitteilte, besteht «der konkrete Verdacht, dass der im Ruhestand befindliche Richter sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigt hat». Es lägen «zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vor, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen».

Maier wird demnach vorgeworfen, in einer vom Landesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuften Partei aktiv zu sein und damit deren Ziele zu unterstützen, «die nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes vereinbar» seien. Er habe auf dem AfD-Parteitag für ein Parteiamt kandidiert, sei im Anschluss gewählt worden und habe in seiner Bewerbungsrede mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbare Aussagen getätigt.

«Verfassungsfeinde haben nichts in der Justiz oder im Staatsdienst verloren», sagte Justizministerin Katja Meier (Grüne). Richter und Beamte im Dienst des Freistaates müssten sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und jederzeit für deren Einhaltung eintreten. «Das gilt auch, wenn Sie sich im Ruhestand befinden.»

Maier war im März 2022 die Tätigkeit als Richter vorläufig verboten und mit Urteil vom Dezember 2022 war seine Versetzung in den Ruhestand für zulässig erklärt worden. Das Dienstgericht des Bundes hatte diese Entscheidung im Zuge der von Maier eingelegten Revision im Oktober 2023 bestätigt. Es sei davon auszugehen, dass Maier in der Öffentlichkeit als nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes stehende Person wahrgenommen werde, hieß es damals. Maier waren im Verfahren rassistische und abwertende Äußerungen über Jahre zur Last gelegt worden. Ein seit März 2022 parallel laufendes, gerichtliches Disziplinarverfahren ist nach Ministeriumsangaben noch nicht abgeschlossen.

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