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Axtangriff auf Trainer: Mann wegen Totschlags verurteilt

Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. / Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. / Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Das Opfer sitzt nichts ahnend auf einer Couch, als sein früherer Zögling ihm von hinten eine Axt auf den Kopf schlägt. Mindestens vier weitere Axthiebe prasseln auf den 53-Jährigen ein, so dass er stirbt. Nach dem tödlichen Gewaltausbruch vergangenen Sommer in einer Wohnung in Lichtenstein (Landkreis Zwickau), hat das Landgericht Zwickau am Donnerstag ein Urteil gesprochen. Anders als angeklagt lautet es aber nicht auf Mord, sondern auf Totschlag. Die Richter haben viereinhalb Jahre Haft gegen den athletischen 39-Jährigen verhängt, der seinen früheren Fußballtrainer erschlagen hat.

Rückblende: Fußball ist die große Leidenschaft des Jungen, der nun als Erwachsener auf der Anklagebank sitzt und sein Gesicht in seinen Händen vergräbt. Sein Trainer ist für ihn damals wichtige Bezugsperson und Vorbild, konstatierte der Vorsitzende Richter Jörg Burmeister in der Urteilsbegründung. Allerdings ist der pädophil und missbraucht den Teenager zweimal. Deswegen habe sich dessen Leben dramatisch verändert. Aus einem Jugendlichen mit sonnigem Gemüt sei ein in sich gekehrter, nachdenklicher Mensch geworden. Später erleidet er bei einem Verkehrsunfall gar einen vollständigen Gedächtnisverlust.

Vergangenen Sommer kreuzen sich die Wege der beiden wieder. Der inzwischen 39-Jährige lädt seinen früheren Trainer nach Hause ein. Dort bricht sich dann die Gewalt Bahn. Das Gericht will anders als die Staatsanwaltschaft darin aber keinen heimtückischen Angriff aus niederen Beweggründen erkennen. Vielmehr spricht Burmeister von einer nicht geplanten, klassischen Affekttat. Andernfalls wäre der Deutsche geplanter und nicht so rabiat vorgegangen, erklärte der Richter. Das Gericht geht zudem wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung von verminderter Schuldfähigkeit bei der Strafzumessung aus.

Er habe die Tat gestanden, schäme sich dafür und sei nicht vorbestraft, betonte Burmeister. Den Missbrauch des Trainers will er aber nicht für eine mildere Strafe gelten lassen. «Damit würde Selbstjustiz Tür und Tor geöffnet.»

Die Staatsanwaltschaft hatte auf Mord plädiert und eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert, die Verteidigung dagegen auf Freispruch wegen Schuldunfähigkeit - andernfalls auf Strafmilderung wegen verminderter Schuldfähigkeit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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