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AfD Sachsen setzt nach OVG-Beschluss auf Hauptsacheverfahren

Der Verfassungsschutz hat die sächsische AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft. (Symbolbild) / Foto: Daniel Karmann/dpa
Der Verfassungsschutz hat die sächsische AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft. (Symbolbild) / Foto: Daniel Karmann/dpa

Der Verfassungsschutz hat die sächsische AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft. Die Beschwerde der Partei wurde zurückgewiesen. Der Landesverband der AfD Sachsen setzt auf das Hauptsacheverfahren.

Die sächsische AfD setzt nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) zur Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung auf weitere juristische Schritte. Es handele sich lediglich um einen Beschluss im Eilverfahren, in der Hauptsache sei noch nicht entschieden worden, sagte der stellvertretende AfD-Landesvorsitzende, Joachim Keiler. «Wir sehen nach wie vor einen eklatanten Verstoß gegen das staatliche Neutralitätsgebot».

Das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen hatte den sächsischen Landesverband der AfD im Dezember 2023 als «gesichert rechtsextremistische Bestrebung» eingestuft. Mit ihrem Eilantrag wollte die AfD erreichen, dass der Verfassungsschutz den Landesverband der Partei nicht mehr entsprechend einordnen, beobachten, behandeln und prüfen darf.

Das Verwaltungsgericht Dresden hatte den Eilantrag im vergangenen Sommer abgelehnt. Es lägen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass der AfD-Landesverband Sachsen Bestrebungen verfolge, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet seien, hieß es in der damaligen Begründung. Dagegen hatte der AfD-Landesverband Sachsen Beschwerde eingelegt, die nun zurückgewiesen wurde.

Das OVG hatte in einem Beschluss im Eilverfahren die Beschwerde des sächsischen Landesverbandes der AfD am Dienstag zurückgewiesen. Angaben zu dem Hauptsacheverfahren konnte der OVG-Sprecher auf Anfrage nicht machen.

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