Sachsen erhöht die Förderung für sozialen Wohnungsbau in Dresden und Leipzig im Schnitt um 20 Prozent. Das Kabinett in Dresden beschloss am Dienstag die verbesserten Förderkonditionen, die bestehende Richtlinie wurden in einigen Punkten geändert. Nach den Worten von Regionalentwicklungsminister Thomas Schmidt (CDU) reagiert der Freistaat damit auf die stark gestiegenen Bau- und Finanzierungskosten. Sozialer Wohnungsbau solle trotzdem noch möglich sein: «Damit ist sicherlich so manchem Wohnungsneubauvorhaben geholfen, das bereits geplant ist, aber aufgrund der Kostensituation derzeit auf der Kippe steht.»
Dresden und Leipzig sind derzeit die einzigen Städte, wo sozialer Wohnungsbau aufgrund der hohen Mietpreise eine Rolle spielt. Für alle anderen Städte gilt eine Richtlinie für preiswerten Mietwohnraum. Damit soll es möglich werden, trotz geringer Mieteinnahmen Sanierungen durchführen zu können. Mit der neuen Förderrichtlinie soll auch der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert werden.
Mit der Richtlinienänderung soll auch ein Anreiz für besonders ökologische Bauweisen geschaffen werden, hieß es. Zugleich wird für Mietwohnraum ein zweiter Förderweg eingeführt. Er gilt für Wohnungen mit etwas höheren Mieten, die aber dennoch deutlich unter dem frei finanzierten Wohnungsbau liegen. Dafür kommen Mieter in Frage, deren Einkommen bis zu 25 Prozent über der Einkommensgrenze für den sozialen Wohnungsbau liegt. Über die Verteilung der Mittel auf die zwei Fördervarianten sollen die Städte in eigener Regie entscheiden.
Nach Angaben von Schmidt wurden über diese Richtlinie seit 2018 in Sachsen mehr als 130 Millionen Euro für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus bewilligt. Damit seien fast 3000 Sozialwohnungen geschaffen worden oder aktuell noch im Bau. «Diese Erfolgsgeschichte wollen wir mit der Neufassung der Richtlinie fortführen», sagte Schmidt.
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